Urteil: Finanzielle Krise ermöglicht Untervermietung von Wohnung

München · Trennung, Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes. Nach einem dieser Schicksalsschläge wird die Mietwohnung schnell zur finanziellen Last. Hier könnte eine Untervermietung helfen. Aber geht das überhaupt? Ja, sagt die Justiz.

Ein Urteil aus München gibt Mietern Hoffnung, die nach einem Schicksalsschlag die Miete nicht mehr vollständig zahlen können. Sie können einen Untermieter mit ins Boot nehmen und vom Vermieter verlangen, dass der dieser Maßnahme zustimmt. Dazu das Gericht: "Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Mieters nach Abschluss des Mietvertrages so verschlechtern, dass die Miete nicht mehr vollständig bezahlen werden kann, dann kann vom Vermieter verlangt werden, dass er für einen Teil der Wohnung die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt." (Az.: 422 C 13968/13)

Die Klägerin im konkreten Fall war seit Januar 2012 Mieterin einer Wohnung bestehend aus drei Zimmern, Küche, einer Kammer und einer Dusche im Zentrum von München. Sie hatte nach der Scheidung die Wohnung von ihrem Ex-Ehemann übernommen. Ab Juli 2013 erhielt sie von ihrem geschiedenen Ehemann aber nicht mehr die Unterhaltszahlung in Höhe von 800 Euro monatlich. Da ihr nach Abzug aller Kosten von ihrem Gehalt nur 530 Euro zum Lebensunterhalt übrig blieben, wollte sie ein Zimmer ihrer Wohnung für 400 Euro im Monat untervermieten. Eine Überbelegung der Wohnung war dadurch nicht zu befürchten. Auch sonstige Gründe in der Person des Untermieters, die gegen die Weitervermietung sprechen würden, lagen nicht vor. Nach dem Mietvertrag war jedoch die Untervermietung nicht gestattet. Der Vermieter lehnte es deshalb ab, der Frau die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen.

Die Mieterin klagte daraufhin vor dem Amtsgericht München gegen den Vermieter auf Erteilung dieser Erlaubnis. Die zuständige Richterin gab der Mieterin Recht. Begründung: Das Interesse der Frau, durch die Mieteinnahmen aus der Untervermietung des Zimmers die eigenen Wohnkosten zu senken, sei berechtigt, da die Verschlechterung der finanziellen Lage erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sei. Der Wunsch der Mieterin, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, sei als Ausdruck ihrer privaten Lebensgestaltung zu respektieren. Daher könne sie auch nicht darauf verwiesen werden, eine billigere Wohnung anzumieten. Das Urteil aus München ist rechtskräftig. red/wi

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