Zigaretten-Kippen in Richtung Balkon der Nachbarn entsorgt: Das wird teuer

München · Wer Müll produziert, der soll ihn gefälligst entsorgen. Das gilt auch für die Kippen und Zigarettenasche von Rauchern. Eine Frau aus Bayern hielt sich daran offenbar nicht. Nun muss sie deshalb an eine Nachbarin 3000 Euro zahlen.

Das gemütliche Rauchen einer Zigarette auf dem heimischen Balkon kann richtig teuer werden. Diese Erfahrung musste eine Wohnungseigentümerin in Bayern machen. Sie muss nun für jedem Fall, in dem sie Asche oder Kippen nach unten "entsorgt" hat, 100 Euro an die Nachbarin eine Etage tiefer zahlen. So das Ergebnis eines Zivilprozesses vor dem Amtsgericht München (Az.: AZ 483 C 32328/12 WEG).

Der Fall: Die zwei weiblichen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft in München, beide Raucherinnen, trafen sich Ende September 2011 erstmals beim Amtsgericht München. Damals beschwerte sich die Klägerin, die ihren Balkon direkt unter dem der Miteigentümerin hat, darüber, dass die Nachbarin von oben ihre Asche und Zigarettenkippen regelmäßig über den Balkon nach unten entsorgen würde. Vor Gericht schlossen die beiden Frauen dann einen Vergleich. Es wurde vereinbart: Die Raucherin von oben stellt sicher, dass Asche und Zigarettenkippen, die aus ihrer Wohnung kommen, auch dort und nicht über ihren Balkon nach unten entsorgt werden. Zudem wurde verabredet, dass die Frau für jeden Fall der Zuwiderhandlung 100 Euro an die Nachbarin eine Etage tiefer zu zahlen habe.

So weit, so gut. Aber das Ganze klappte offenbar nicht. Bereits ab Oktober 2011 stellte die Nachbarin von unten Verstöße gegen die Regelung fest. Bis Ende August 2012 hatte sie schließlich 57 Fälle notiert. Sie forderte dafür 5700 Euro von der Raucherin.

Die betroffene Miteigentümerin weigerte sich jedoch zu zahlen und betonte: Sie habe gar nichts gemacht. Sie würde nur in der Küche rauchen und Asche und Zigaretten im Müll entsorgen. Außerdem rauche sie seit November 2011 nur noch die E-Zigarette. Und zu guter Letzt habe sie an ihrem Balkon ein Katzennetz angebracht. Ein Herunteraschen durch dieses Netz sei damit überhaupt nicht mehr möglich.

Also landete der Fall wieder vor dem Amtsgericht. Dort wurden die beiden Nachbarinnen und mehrere Zeugen gehört. Der zuständige Richter gab dann der Klägerin zu einem Teil Recht. Begründung: Nachdem er sich mehrere Zeugen angehört habe, sei er zu der Überzeugung gekommen, dass zumindest in 30 Fällen ein Verstoß gegen den Vergleich von 2011 vorliege. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Asche tatsächlich auf dem Balkon der Klägerin gelandet sei. Die Vereinbarung enthielte lediglich ein Verbot der Entsorgung nach unten. Wo Asche und Kippen letztlich landen, sei von daher unwichtig.

Die Beklagte habe jedenfalls in mindestens 30 Fällen gegen die Abmachung von 2011 verstoßen. Daran habe sie auch das Katzennetz nicht gehindert. Ein Hindurchstecken einer Zigarette durch ein solches Netz sei problemlos möglich. Die Beklagte habe daher 100 Euro pro Verstoß, also insgesamt 3000 Euro, an die Klägerin zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. red/wi

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