Makler will 18 000 Euro Courtage und zieht vor Gericht – Mit Erfolg

Hamm · Wenn ein Makler ein Grundstücksgeschäft vermittelt, dann wird für ihn eine Courtage fällig. Das ist klar. Aber gilt das auch dann noch, wenn der Kunde das Objekt am Ende nach geschickten Verhandlungen deutlich billiger kauft, als zunächst angeboten?

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Makler seine Courtage auch dann verdient hat, wenn sein Kunde das vermittelte Objekt zu einem deutlich niedrigeren Kaufpreis erworben hat, als es ihm anfangs vom Makler nachgewiesen wurde (Az.: 18 U 133/12).

Der Fall laut Rechtsportal Juris: Eine Maklerfirma aus Bielefeld hatte einer Unternehmensgruppe aus dem Bereich des gewerblichen Hochbaus im Dezember 2010 ein an deren Firmensitz angrenzendes, zum Verkauf anstehendes gewerbliches Grundstück mit 9800 Quadratmetern benannt - und zwar für einen Kaufpreis von satten 1,1 Millionen Euro. Im Juli 2011, also rund sieben Monate später, erwarb die Baufirma das besagte Grundstück für 624 750 Euro. Die Makler verlangten daraufhin die Zahlung der dreiprozentigen Käufercourtage in Höhe von 18 742,50 Euro. Das Bauunternehmen weigerte sich aber zu zahlen. Zur Begründung hieß es unter anderem, die Maklerfirma habe den abgeschlossenen Kaufvertrag nicht vermittelt. Der vereinbarte Kaufpreis liege 43 Prozent unter dem ursprünglich von den Maklern genannten Preis. Das sei dadurch ein ganz anderer Kaufvertrag.

Nach Auffassung der Oberrichter hat die Klägerin die Maklercourtage verdient. Begründung: Es entspreche ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Makler nur dann eine Courtage verlangen könne, wenn der Vertrag, mit dessen Herbeiführung er beauftragt gewesen sei, tatsächlich zu Stande komme. Führe seine Tätigkeit zum Abschluss eines anderen Vertrages, entstehe demnach kein Courtageanspruch.

Nach Ansicht der Richter bedeutet dies, dass man ganz genau hinsehen muss, was jeweils wichtig ist. Im konkreten Fall sei dann zwar klar, dass der beabsichtigte Vertrag mit dem tatsächlich zu Stande gekommenen Kaufvertrag mit Blick auf den Preis nicht identisch sei, wenn der 43 Prozent niedriger sei als ursprünglich benannt. Der Makler habe im vorliegenden Fall seine Courtage aber dennoch verdient, so die Richter. Der Kunde habe mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag nämlich den von ihm angestrebten wirtschaftlichen Erfolg erzielt und das begehrte Grundstück erhalten. Hieran ändere die Preisdifferenz zu Gunsten des Maklerkunden nichts. Es sei vielmehr treuwidrig, wenn der Kunde unter Hinweis auf die für ihn vorteilhafte Preisabweichung die Courtagezahlung verweigern dürfe. Es liege schließlich in der Natur des Nachweismaklervertrages, dass die Vertragsparteien und nicht der Makler die Preisverhandlungen führten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat die Revision zugelassen, weil die konkrete Rechtsfrage von Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt wird und vom Bundesgerichtshof noch nicht entschieden worden ist. red/wi

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