Gericht: Keine Amateurfunkantenne im reinen Wohngebiet

Osnabrück · Die Richter entschieden laut Rechtsportal Juris, dass eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateurfunkantennenanlage in dem dortigen reinen Wohngebiet nicht zulässig ist.

Osnabrück. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Genehmigung für eine Amateurfunk-Antenne gekippt. Die Richter entschieden laut Rechtsportal Juris, dass eine von der Stadt Osnabrück genehmigte Amateurfunkantennenanlage in dem dortigen reinen Wohngebiet nicht zulässig ist (Az.: 2 A 70/08).
Ein Nachbar hatte gegen die Anlage geklagt. Die Antenne kann bis auf 18,50 Meter ausgefahren werden. Sie ist auf einem Stahlgittermasten montiert und besteht aus zwei Parabol- und fünf längeren Stabantennen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die Anlage mit der konkreten Eigenart des Baugebietes nicht vereinbar. Das Antennenfeld überrage die Wohnhäuser und die als Außenwohnbereiche bedeutsamen, nahezu parkähnlich angelegten Gärten der Grundstücke des Gebietes. Es bilde einen Fremdkörper im dortigen Wohngebiet und dominiere es in unangemessener Weise. Bereits aus diesem Grunde sei der Kläger in seinen Nachbarrechten verletzt. Darüber hinaus werde die Wohnqualität des klägerischen Grundstückes durch die Antennenanlage in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, weil die flächig erscheinenden Antennen wegen ihres nur sehr geringen Abstandes zur Terrasse (kürzeste Entfernung rund 4,30 Meter) und ihrer Höhe von mindestens 10 Meter extrem bedrohlich und erdrückend wirkten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Allerdings hat der Kläger einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Darauf hat das Verwaltungsgericht angeordnet, dass die Anlage unverzüglich bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteiles auf den Erdboden abzuklappen sei. red/wi

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