Bewährungsstrafe für den Spanner-Polizisten

Saarbrücken · Ein Kommissar, der heimlich Kolleginnen in der Umkleide gefilmt hat, darf wohl weiter Beamter bleiben. Das Amtsgericht hat den derzeit suspendierten Polizisten zwar zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Aber erst bei einer Strafe von mindestens einem Jahr wäre der Mann automatisch aus dem Dienst entfernt worden. Nun müsste dies in einem Disziplinarverfahren passieren.

Wegen Verletzung der Intimsphäre in 30 Fällen hat das Amtsgericht einen Polizeikommissar zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der heute 31 Jahre alte Beamte hatte zwischen Oktober 2011 und Oktober 2012 insgesamt 13 Frauen heimlich in Umkleiden von zwei Polizeidienststellen oder bei sich zu Hause im Bad gefilmt. Dabei benutzte er eine als Kugelschreiber getarnte Mini-Kamera. Die 30 Filme zeigen die Frauen beim Umziehen oder beim Toilettengang. Der Mann speicherte sie auf einem USB-Stick, den er immer bei ich trug. Im Mai 2013 verlor er den Datenträger auf dem Parkplatz vor der Saarbrücker Polizeizentrale. Die ganze Sache flog auf und der Beamte wurde vorläufig vom Dienst suspendiert, seine Bezüge um 30 Prozent gekürzt.

Seit Anfang der Woche musste sich der Polizist zudem als Angeklagter vor dem Amtsgericht verantworten. Dort legte er - ebenso wie zuvor bei seinen Kollegen - ein Geständnis ab. Er erklärte, dass er selbst nicht wisse, warum er die Aufnahmen gemacht habe. Er sei zwischenzeitlich in psychologischer Behandlung und versuche, sein Tun zu verstehen. Aber es tue ihm auf jeden Fall leid. Dementsprechende hatte er sich im Vorfeld des Prozesses auch mit einem Brief bei den Betroffenen entschuldigt und ihnen Schmerzensgelder zwischen 500 Euro und 4000 Euro gezahlt. Insgesamt kostete diese den 31-Jährigen bislang fast 25 000 Euro.

Fazit der Oberstaatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer: Der Angeklagte habe mit seinen 30 Straftaten das Vertrauen und die Intimsphäre seiner Kolleginnen verletzt. Dafür sei eine Strafe von genau einem Jahr Gefängnis auf Bewährung angemessen. Mit dieser Strafe werde der Mann automatisch aus dem öffentlichen Dienst entfernt. Dies sei angemessen. Der Angeklagte sei nicht dafür geeignet, weiter als Polizist zu arbeiten. Der Verteidiger sah dies anders. Er verwies auf das Geständnis des Angeklagten, auf seine Entschuldigungen, seine Schmerzensgeldzahlungen und seine psychischen Probleme. Vor diesem Hintergrund könne nur eine Strafe unterhalb von zwölf Monaten verhängt werden.

Im Ergebnis folgte die Amtsrichterin der Argumentation des Anwalts. Sie stellte fest: Das Verhalten des Angeklagten nach der Tat müsse deutlich strafmildernd berücksichtiget werden. Auf der anderen Seite müssten aber auch die Folgen der Taten für die Betroffenen gesehen werden. Der Angeklagte sei als Polizist zum Täter geworden. Er habe seine Kolleginnen zu Opfern gemacht. Und dies in 30 Fällen innerhalb eines Jahres. Das sei kein Ausrutscher, kein Versehen und keine Dummheit. Und weiter in Richtung des Angeklagten: "Sie und ihre Kolleginnen sind dazu da, Opfer zu schützen und Straftäter zu überführen. Das haben sie auf den Kopf gestellt." Von daher sei eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend. Es müsse vielmehr eine Strafe von acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verhängt werden.

So weit die strafrechtliche Seite des Falles. Damit, so die Amtsrichterin weiter, sei aber noch kein Urteil über die disziplinarrechtliche Seite der Angelegenheit gefällt. Hier müsse an anderer Stelle entschieden werden, ob der Angeklagte weiterhin für den Polizeidienst geeignet ist oder nicht. Das bedeutet konkret: Die berufliche Zukunft des 31-Jährigen entscheidet sich nun in dem aktuellen Disziplinarverfahren bei seinem Dienstherren. Darin sind die Polizei, das Innenministerium und später eventuell die Verwaltungsgerichte am Zug.

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