37-Jähriger wegen Brandstiftung, Diebstahls, Hehlerei und Vorteilsgewährung verurteilt

Völklingen · Einer der wohl erfolgreichsten saarländischen Bauunternehmer der jüngsten Vergangenheit soll für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte ihn gestern wegen einer Serie von Straftaten.

Nach einer Serie von Straftaten rund um mehrere Baustellen im Saarland hat das Landgericht gestern einen Bauunternehmer zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 37-Jährige hatte zuvor gestanden, dass er auf Baustellen von Konkurrenten zwei Bagger anzünden und diverse Baumaterialien stehlen ließ. Dabei half ihm ein Verwandter (23) seiner Ehefrau, der zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Außerdem hatte der Firmenchef zugegeben, dass er mehrere Verantwortliche einer Großbaustelle an der Uniklinik Homburg mit Geld- und Sachleistungen zur Kontaktpflege geschmiert habe. Der technische Leiter der Baufirma habe dies großteils übernommen. Der 58-Jährige wurde deswegen zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis auf Bewährung nebst Zahlung von 7500 Euro verurteilt.

Ein Ex-Mitarbeiter der Uni-Klinik, der von der Baufirma Holz, Schotter und Splitt ohne Rechnung bekommen hatte, muss 6000 Euro Geldstrafe zahlen. Mit diesem Urteil zogen die Richter einen vorläufigen Schlussstrich unter die bisherige Erfolgsgeschichte des Hauptangeklagten. Er hatte vor Jahren die Firma seines Vaters übernommen und sich vom Maurer zum Bauunternehmer hochgearbeitet. Er bekam Großaufträge der öffentlichen Hand für den Neubau der Inneren Medizin in Homburg und die Sanierung der Berliner Promenade in Saarbrücken. Fotos in den Medien zeigen ihn mit Spitzenpolitikern.

Auch der 37- Jährige selbst, seine Arbeitsweise und seine Hobbys wurden zum öffentlichen Thema. Doch mitten in der Zeit des Erfolges begann die Geschichte sich zu drehen. Auf einer Baustelle der Konkurrenz brannten in einer Augustnacht 2012 plötzlich zwei Bagger - wie man heute weiß, hatte der Verwandte der Ehefrau des Bauunternehmers sie auf dessen Geheiß hin angezündet. Mit dabei war ein Bekannter des 23-Jährigen. Der bekam es später mit der Angst zu tun und offenbarte alles der Polizei. Was dann passierte, kann bis heute niemand so richtig erklären.

Der Oberstaatsanwalt wertete es als Beleg für die Gangster-Methoden des Bauunternehmers, dessen Verteidiger sah darin eher einen Beleg für die zeitweise Hybris (Selbstüberschätzung) seines Mandanten. Jedenfalls schickte der Unternehmer einen Anwalt seines Vertrauens zu dem jungen Mitbrandstifter. Der Jurist sorgte dafür, dass der Junge sein früheres Geständnis zurücknahm und den Auftraggeber des Feuers nicht erwähnte. Das funktionierte. In den folgenden Monaten waren der Unternehmer und der Verwandte seiner Frau regelmäßig unterwegs, um fremde Baustellen zu inspizieren. Der Unternehmer sagte, was er brauchte, und in der Nacht stahlen der 23-Jährige und seine Helfer das Material. Was sie nicht wussten: Nach den brennenden Baggern hatten die Strafverfolger die Bande unter Beobachtung. Im Juni 2013 hatten die Ermittler genug und nahmen den Unternehmer fest.

MEINUNGEs geht ums Geld der Bürger

Von SZ-Redakteur Wolfgang Ihl

Wer im Dienst des Staates tätig ist, der muss genau hinsehen, wenn er etwas geschenkt bekommt. Das ist die Lehre aus dem Urteil gegen einen Bauunternehmer und einen Ex-Mitarbeiter der Uniklinik. Der Bauaufseher bei einer Uni-Großbaustelle hatte von dem Unternehmer Holz, Schotter und Splitt bekommen - ohne Rechnung. Das kostete den Mann erst seinen Arbeitsplatz und nun wegen Vorteilsannahme wohl eine Geldstrafe. Damit wäre der Mann vorbestraft.

Ein hartes Urteil. Aber es ist auch, losgelöst von der strittigen Frage der Schuld des Angeklagten, ein richtiges Urteil. Wer im Dienst der Steuerzahler tätig ist, hat deren Interessen zu wahren. Er hat nicht dem eigenen Geldbeutel zu dienen. Und er hat bei Geschenken immer daran zu denken, dass die pure Freude am Schenken im Geschäftsleben selten zu finden ist. Wer gibt, will auch haben.

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