Lebenslange Haft nach brutaler Vergewaltigung im Nord-Saarland

Saarbrücken · Mit einer harten Entscheidung endete vor dem Schwurgericht der Prozess gegen den brutalen Vergewaltiger aus dem Nordsaarland. Der 29-Jährige wurde zu lebenslanger Haft und zur Zahlung von 200 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

Saarbrücken. Wegen versuchten Mordes, schwerer Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung hat das Landgericht einen 29 Jahre alten Mann aus dem Nordsaarland zu lebenslanger Haft. Außerdem muss er seinem Opfer 200 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das dürfte eines der höchsten Schmerzensgelder für eine solche Straftat in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik sein.

Der Angeklagte hatte im August 2012 eine Bekannte (26) in seinem Zimmer hinterrücks niedergeschlagen, dann brutal vergewaltigt. Anschließend knebelte und fesselte er sein Opfer, zwängte die hilflose Frau in den Kofferraum ihres Kleinwagens, fuhr das Auto auf einem Feldweg an den Wald und ließ es dort mitten in der Nacht stehen. Freunde der Frau fanden den Wagen mehr als 20 Stunden später. Die junge Frau im Kofferraum war fast tot. Sie überlebte schwerst verletzt und ist bis heute ein Pflegefall. Ob sie jemals wieder ein eigenständiges Leben wird führen können, das ist offen.

"Die Tat hat einen betroffen und sprachlos gemacht," sagte der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts bei der Begründung des Urteils. Trotz vieler Berufsjahre als Strafrichter und trotz vieler hässlicher Straftaten, über die zu urteilen war, sei dieser Fall nicht spurlos an der Kammer vorbei gegangen. Überrascht habe vor allen Dingen die rücksichtlose Aggressivität des Angeklagten gegen eine langjährige gute Bekannte. Da frage man sich automatisch: "Was ist da los?". Aber eine Antwort auf diese Frage und das "warum" der Tat habe der Angeklagte nicht liefern können. Er stamme aus einem ganz normalen Elternhaus und sei strafrechtlich nicht vorbelastet. In der Schulzeit habe es wegen Haschisch und Alkohol Probleme mit den Eltern gegeben, wohl auch weil der Jugendliche sich als Punker sah. Nach der Schule habe er eine Lehre als Bäcker und eine Arbeit im sozialen Bereich angefangen, sei aber gescheitert. Seitdem unterstützen ihn seine Eltern mit etwa 1000 Euro im Monat.

Zur Tatzeit lebte der Saarländer mit seiner Verlobten und dem gemeinsamen Kind in Nordrhein-Westfalen. Wenn er zu Besuch im Saarland war, nutzte er sein früheres Zimmer im Elternhaus. Dort besuchte ihn am Abend der Tat auch seine langjährige Bekannte, die 26 Jahre alte Studentin. Sie gehörte seit Jahren zu dem kleinen Bekanntenkreis des Einzelgängers. Der schrieb über sich selbst in seinem Profil im Internet unter anderem: Er möge Tiere - aber keine Menschen. Er sei Totengräber und Auftragskiller von Beruf. Und sein Hobby sei es, andere Leute mit dem Auto umzufahren. Er hasse Menschen. Ähnlich soll er sich auch gegenüber Bekannten und seinem späteren Opfer geäußert haben. Er soll sogar davon geredet haben, dass er gerne einmal einen anderen Menschen umbringen würde.

Warum er so etwa sagte und/oder schrieb? Antwort des Angeklagten vor Gericht: Das sei doch nur Spaß gewesen. Und zu den Tatvorwürfen sagte er: Er habe an jenem Abend Drogen genommen und könne sich an die Vergewaltigung nicht mehr erinnern. Und die Sache mit dem Auto habe er wohl aus Angst und Panik getan. Die ganze Erinnerung sei allerdings diffus wie in einem Nebel. Die Richter werteten dies als Schutzbehauptung und stellten fest: Der Angeklagte habe sein späteres Opfer in sein Zimmer gelockt. Dort habe er sie von hinten mit einem Stück Holz niedergeschlagen und dann bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Anschließend habe er sie brutal vergewaltigt. Und danach habe er versucht, sein Opfer zur Verdeckung dieser Straftat umzubringen. Er habe die junge Frau hilflos, gefesselt, geknebelt und im Kofferraum ihres Nissan Micra eingesperrt am Waldrand abgestellt. Dann habe er den Schlüssel weggeworfen und sei zurück zu seinem Elternhaus. Das sei ein versuchter Mord. Und zwar ein so schwerwiegender Fall, dass die Höchststrafe von lebenslanger Haft angemessen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung wird dagegen Revision einlegen.

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