Straßenfest: Veranstalter muss Musikern keine Bodygards stellen

Oldenburg · Die Veranstalter von Dorffesten können aufatmen. Sie müssen Musikbands nicht vorsorglich Leibwächter zur Seite stellen, damit die Besucher den Musikern im Überschwang der Gefühle und des Alkohols nichts antun können.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Betreiber eines dörflichen Straßenfestes keinen Sicherheitsdienst beschäftigen muss, der die Musiker vor Übergriffen der Besucher schützt, solange keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Musiker bestehen (Az.:1 U 14/13).

In dem vom Rechtsportal Juris veröffentlichten Fall ging es um das Mitglied einer Rock `n Roll Band, die am 2. Juni 2007 auf dem "Störtebecker Straßenfest" in Marienhafe aufgetreten ist. In einer Darbietungspause kam es dabei zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem alkoholisierten Besucher des Festes. Nach der Darstellung des Musikers habe der Besucher zwei Biergläser auf die Lautsprecherboxen der Band gestellt. Nachdem der spätere Kläger den Besucher aufgefordert hatte, die Biergläser zu entfernen, sei der Streit eskaliert. Der Festbesucher habe ihm ein Bierglas ins Gesicht geschleudert und ihn von dem als Bühne dienenden Lkw-Anhänger gestoßen. Der Musiker verletzte sich schwer. Er hat sich in mit dem Angreifer auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes geeinigt. Er verlangte aber von der Interessengemeinschaft als Veranstalter des Straßenfestes ebenfalls die Zahlung von Schadensersatz nebst Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 40.000 Euro.

Das Landgericht Aurich hat die Klage in erster Instanz abgewiesen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dies bestätigt. Nach seiner Ansicht ist der Veranstalter eines kleinen Straßenfestes nicht verpflichtet, einen Sicherheitsdienst zu engagieren, der die Musiker vor tätlichen Übergriffen der Besucher schützt. Das "Störtebecker Straßenfest" sei ein Fest in dörflichem Umfeld, das sich grundsätzlich an die Bewohner der näheren Umgebung richte, keine überregionale Bedeutung habe und schon gar keine Massenveranstaltung sei. Auch sei das Fest in der Vergangenheit stets friedlich verlaufen. Schließlich hätte auch das Einschalten eines Sicherheitsdienstes die Situation nur entschärfen können, wenn dieser vor jeder Bühne einen Mitarbeiter positioniert hätte. Einen solchen Aufwand müsse der Veranstalter aber nicht betreiben. red/wi

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