Ferienwohnung auf Korfu macht Ärger: Frau bekommt fast 900 Euro

München. · Wer als Selbstversorger im Urlaub eine Ferienwohnung in der Nähe eines Supermarktes und des Strandes bucht, muss sich nicht mit einem Mini-Markt vor Ort begnügen. Und auch ein Weg von mehr als 250 Metern bis zum Strand ist nicht zumutbar.

Nach einem 14-tägigen Urlaub auf Korfu bekommt eine Familie aus Bayern fast 900 Euro von ihrem Reiseveranstalter zurück. Die betroffene Frau und ihre beiden Töchter hatten als Selbstversorger eine Ferienwohnung am Strand mit guten Einkaufsmöglichkeiten gebucht. Aber die Wohnung vor Ort war überbucht. Und die Ersatzwohnung lag nicht am Strand und hatte nur einen Mini-Markt in der Nähe. Also mussten die Urlauber zur Abwechselung öfter Essen gehen als ursprünglich geplant. Diese Kosten muss nun der Reiseveranstalter zum Teil übernehmen. Zudem muss er für die Überbuchung und den mehr als 250 Meter entfernten Strand 20 Prozent des Reisepreises von rund 2000 Euro zurückzahlen.

Dies sei ein Reisemangel. Nur die von der Klägerin gebuchte, direkte Strandlage ermögliche ein spontanes und unkompliziertes Schwimmengehen am Morgen und sei deshalb nicht mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Anders sei es bei einer Entfernung der Unterkunft von mindestens 250 Metern. Sie mache es erforderlich, dass man sich entsprechend kleide und jeweils eine Strecke zu Fuß gehe. Der Reisepreis könne daher um fünf Prozent gemindert werden.

Die Amtsrichterin weiter: In 800 Meter Entfernung zur Unterkunft habe sich zudem nur ein Minimarkt befunden. Ein derartiger Minimarkt sei nicht mit Supermärkten oder Einkaufsmöglichkeiten in einem Ort vergleichbar. Das Warenangebot sei äußerst eingeschränkt, weshalb derartige Geschäfte auch nur als Minimarkt bezeichnet werden. Ein derartiger Minimarkt sei nicht geeignet, die Verpflegung über insgesamt 14 Tage in zumutbarer Art und Weise zu ermöglichen. Die dadurch entstandenen zusätzlichen Verpflegungskosten müssten deshalb ersetzt werden.
Zudem sei zu beachten, dass der Familie erst bei ihrer Ankunft mitgeteilt wurde, dass die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung stehe. Damit habe der Veranstalter seine Informationspflichten verletzt, wofür eine Minderungsquote von 15 Prozent angemessen sei. Insgesamt seien der Familie damit 891 Euro zu erstatten. Das Urteil des Amtsgerichts ist rechtskräftig. red/wi

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