Obacht: Handy darf im Auto nicht in die Hand - Auch wenn es lediglich als Navi dient

Hamm · Ein Handy im Auto gehört in eine Freisprecheinrichtung. Ansonsten wird es beim Benutzen für den Fahrer teuer. Das gilt auch dann, wenn das Gerät nicht zum Telefonieren oder Nachrichten bearbeiten sondern als Navi benutzt wird.

Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das hat das Oberlandesgericht Hamm laut Rechtsportal Juris entschieden (Az.: III-5 RBs 11/13).

Der betroffene Verkehrssünder und Autofahrer ist 29 Jahre alt. Er hatte während einer Fahrt in Essen ein Mobiltelefon in der Hand gehalten und getippt, um das Handy als Navigationsgerät zu nutzen. Dabei hatte er eine neben ihm fahrende Polizeistreife nicht bemerkt. Der Mann sollte daraufhin eine Geldbuße von 40 Euro zahlen. Er wehrte sich dagegen unter anderem mit der Begründung, dass ein Handyverbot am Steuer nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe umfasse.

Das Amtsgericht Essen und das Oberlandesgericht Hamm sahen das anders. Dazu die Oberrichter:
Das Amtsgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Betroffene sein Mobiltelefon während der Fahrt in der rechten Hand vor sein Gesicht gehalten und dabei zugleich getippt habe. Auch wenn er mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies eine verbotene "Benutzung" laut Straßenverkehrsordnung. Eine solche verbotene Nutzung liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, also auch in dem Abrufen von Navigationsdaten. Das besagte Handyverbot solle nämlich gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, um die "Fahraufgabe" zu bewältigen, während er ein Handy benutze. Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit es in der Hand gehalten werde. red/wi

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