Blöd gelaufen: Eigenes Auto beschädigt - Vollkasko muss nicht zahlen

München · Wann muss eine Vollkaskoversicherung bezahlen und wann nicht? Die Antwort des Amtsgerichts München auf diese Frage dürfte vielen Autofahrern nicht gefallen.

München. Wenn ein Autofahrer beim Rückwärtsfahren mit seinem Anhänger an seinem eigenen PKW eine Delle verursacht, dann muss die Vollkaskoversicherung nicht zahlen. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 343 C 11207/11)

Der Fall laut Rechtsportal Juris: Im Juni 2010 brachte der Eigentümer eines VW Passats an diesen einen Anhänger an und fuhr mit Auto und Anhänger rückwärts. Dabei verhakte sich die Anhängerkupplung seitwärts. Der Anhänger schlug am rechten hinteren Kotflügel neben dem Tankdeckel des Autos auf und hinterließ dort eine Delle von etwa 20 Zentimeter Durchmesser. Der Autofahrer meldete den Schaden, Reparaturkosten und Kosten für den Kostenvoranschlag, in Höhe von 1.319 Euro seiner Versicherung, bei der er den Wagen vollkaskoversichert hatte. Diese weigerte sich aber zu bezahlen und begründete dies damit, dass kein Unfall vorliege. Der Autofahrer habe die Schadensursache vielmehr selbst gesetzt. Darauf hin erhob dieser Klage.

Das Amtsgericht München hat die Klage abgewiesen. Denn: Nach den Versicherungsbedingungen hafte die Versicherung bei Unfällen. Ein Unfall sei nach dem Versicherungsvertrag ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Hier habe der Fahrer des VW Passats die Unfallursache selbst gesetzt. Er habe beim Rückwärtsfahren nicht aufgepasst, wodurch sich sein Anhängerkupplung verhakt habe. Die Unfallursache sei daher nicht von außen gekommen, sondern beruhe auf einem Bedienungsfehler. Die Versicherung müsse daher nicht zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. red/wi

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort