Saarbrücker Ehepaar klagt vor Gericht gegen eine Straßenlaterne

Saarbrücken · Eigentlich ist es eine ganz normale Straßenlaterne. Aber für ein Paar aus Saarbrücken ist es ein tägliches Ärgernis. Sie wollen die Laterne neben ihrer Einfahrt weg haben. Deshalb klagten sie vor dem Verwaltungsgericht. Daraufhin kam der Richter zum Ortstermin.



Das Verwaltungsgericht des Saarlandes musste sich kürzlich mit einer typischen Straßenlaterne in einem Vorort von Saarbrücken befassen. Es ging um die Frage, ob das im Jahr 2011 installierte, hochmoderne Leuchtgerät ein benachbartes Ehepaar in der Nutzung seines Eigentums einschränkt. Konkret ging es darum, ob die Laterne die Einfahrt in das Grundstück der Leute erschwert oder nicht. Falls ja, dann müsste die Laterne wohl versetzt werden. Falls nein, dann darf sie bleiben, wo sie ist.

Weil sich so etwas am besten vor Ort mit eigenen Augen klären lässt, kam der zuständige Richter zum Ortstermin. Gemeinsam mit dem Ehepaar, deren Anwältin, einem Vertreter der Stadt und einer Journalistin sah sich der Jurist alles ganz genau an. Dabei wurde schnell klar, dass es manchmal ganz schön eng wird in der typischen Wohnstraße eines Vororts von Saarbrücken. Die zwei- bis vierstöckigen Häuser sind zum großen Teil aneinander gebaut. Dazwischen kleine Einfahrten zu den Höfen und großen Gärten. Sie stammen aus einer Zeit, in der ein Renault 4 oder ein VW Käfer ein großes Familienauto waren. Mit einem Auto von heute hat man es unter diesen Bedingungen schwer.

Diese Erfahrung macht seit Jahren auch der betroffene Ehemann. Er arbeitet gerne an Haus, Hof und Garten. Das benötigte Material transportiert er mit einem Anhänger hinter seinem Auto. Dabei kann er aber nicht auf einem Schwung von der Straße in den Hof fahren, dafür ist es zu eng. Also rangierte der Mann über Jahre auf dem Gehweg, bis es passte und fuhr dann in seine Einfahrt. Genau damit ist aber seit 2011 Schluss. Denn auf der alten Rangierfläche steht nun die Straßenlaterne. Also muss der Mann mit Auto und Anhänger mitten auf der Straße rangieren. Eines ist für ihn seitdem klar: Die Laterne muss um ein paar Meter versetzt werden. Dorthin, wo sie das Fahren in die Einfahrt nicht stören würde. Aber die Stadt machte da nicht mit. Also klagten der Mann und seine Frau gegen die Landeshauptstadt.

Der Fall - inklusive Fotos - landete auf den Tisch des Richters am Verwaltungsgericht in Saarlouis. Der Jurist machte sich auf dem Weg nach Saarbrücken, um sich die Örtlichkeit genau anzusehen. Den Fotos allein wollte er nicht trauen. Denn: "Je nachdem aus welcher Perspektive die Fotos aufgenommen wurden, erkennt man nicht immer sofort, wie die Lage tatsächlich ist", meinte er. Vor Ort erkannte der Richter dann sehr schnell, dass wohl nicht die Laterne das Problem ist. Die baulichen Gegebenheiten seien eben sehr eng. So eng, dass er mit seinem Familienauto wohl auch rangieren müsse, bevor er in die Einfahrt zum Hof kommt. Sein richterliches Zwischenfazit: Die Laterne, die sich auf dem Gehweg und einem städtischem Grundstück befindet, hindere nicht grundsätzlich oder über Gebühr daran, in den Hof zu fahren. Außerdem erfülle die Laterne eine wichtige Funktion im öffentlichen Leben.

Doch warum diese wichtige Funktion ausgerechnet so dicht bei ihrer Einfahrt erfüllt werden soll, konnte das Ehepaar beim Ortstermin nicht begreifen. Beide schüttelten den Kopf und der Ehemann sagte: "Ich war damals bei der Begehung dabei. Ich habe darauf aufmerksam gemacht. Doch dann musste ich ins Krankenhaus. Als ich zurück von der Reha kam, stand die Laterne da." Und seine Frau meinte fassungslos: "Die Stadt hat ja immer Recht." So sei das nicht, erwiderte der Richter. Doch in diesem Fall mache die Position der Laterne das Einfahren eben nicht unzumutbar. Es sei deshalb wohl kein Eingriff ins Eigentum der Eheleute. Der Verwaltungsrichter weiter: Er habe schon einige Verhandlungen dieser Art über Laternen geführt. Und in den allermeisten Fällen seien die Kläger im Ergebnis leer ausgegangen. Das war ein klares Signal dafür, wie der Prozess wohl ausgehen dürfte, wenn das Ehepaar ihn weiterbetreibt.

Daraufhin zogen sich die Eheleute mit ihrer Anwältin zur Beratung zurück. Nach kurzer Zeit waren sie wieder vor Ort und und nahmen ihre Klage zurück. So konnten sie weitere Gerichtskosten sparen. Damit war der Fall juristisch erledigt. Der Richter, die Anwältin, der Vertreter der Stadt und die Journalistin fuhren weg. Das Ehepaar blieb zurück. Und mit ihm die Straßenlaterne. Sie darf bleiben, wo sie ist und was sie ist - ein täglicher Dorn im Auge der beiden Eheleute.

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