Bar am Strand oder Strafprozess: Unternehmer (54) fliegt nach Mexiko

Saarbrücken · Der Zoll hat einen Saarländer mit 90 000 Euro in der Tasche kurzzeitig gestoppt. Den Großteil des Geldes musste der Mann zwar hier lassen – aber dann durfte er nach Mexiko fliegen. Dort ist der Unternehmer wohl bis heute. Im Saarland wurde er in Abwesenheit wegen Betruges zu einer Haftstrafe verurteilt.

 Der 54-jährige Lebacher wollte in Mexiko angeblich eine Strandbar eröffnen.

Der 54-jährige Lebacher wollte in Mexiko angeblich eine Strandbar eröffnen.

Foto: dpa

Das Landgericht Saarbrücken hat einen 54 Jahre alten Unternehmer aus Lebach wegen gewerbsmäßigen Betruges in 172 Fällen zu einer weiteren Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Insgesamt verhängten die Strafrichter für die aktuellen und für früher bereits abgeurteilte Taten eine neue Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung. Das Urteil wurde am Ende des mehrtägigen Strafprozesses in Abwesenheit des Angeklagten verkündet.

Der 54-Jährige war zum letzten Sitzungstag nicht erschienen. Offenbar war er drei Tage zuvor nach Mexiko geflogen - angeblich um dort eine Bar am Strand zu kaufen. Das hatte er jedenfalls vor seinem Abflug dem Zoll in Frankfurt erzählt. Dort hatte er bei der Ausreise rund 81 700 Euro und 10 000 US-Dollar Bargeld angemeldet. Das Geld steckte in einer durchsichtigen Tüte in seiner schwarzen Herrenhandtasche. Mit dem Geld wolle er eine Strandbar in Mexiko kaufen, so der Saarländer. Das sei schon immer ein Traum von ihm gewesen. Aber er wolle nicht nach Mexiko auswandern - er wolle nur Urlaub machen und das mit dem Nützlichen verbinden.

Zur Herkunft des Geldes berichtet der 54-Jährige unter anderem, dass es seine Ersparnisse und die seiner verstorbenen Mutter seien. Die alte Dame habe das Geld im ganzen Haus in Schränken und unter der Matratze versteckt gehabt. Dem Zoll kamen diese Aussagen seltsam vor. Unter dem Verdacht der möglichen Geldwäsche musste der 54-Jährige deshalb den Großteil der Reisekasse in Frankfurt lassen. Lediglich 320 Euro und 3500 US-Dollar durfte er mitnehmen. Wie lange er in Mexiko bleiben wird, ist unklar. Sobald er aus dem sonnigen Süden zurückkommt dürften am Flughafen aber nun die Handschellen klicken. Das Landgericht hat Haftbefehl erlassen.

Der Angeklagte und seine verstorbene Mutter haben nach Feststellung der Richter bundesweit Unternehmen über den Tisch gezogen, nachdem diese Firmen im offiziellen, amtlichen Handelsregister mit Änderungen registriert worden waren. Die entsprechenden Eintragungen sind öffentlich zugänglich. Sie waren der Anknüpfungspunkt für die Taten der beiden Saarländer und deren Firma "Handelsregisterverzeichnis, Niederschriften, Registratur". Angeblicher Sitz dieser Firma war Berlin, tatsächlich war man aber im Saarland zu Hause. Von hier aus wurden offenbar systematisch die entsprechenden Unternehmen abtelefoniert. Ihnen wurde - so die Lesart des Angeklagten - eine zusätzliche Leistung in Form einer Eintragung auch in ein "Handelsregisterverzeichnis" im Internet angeboten. Anschließend bekamen die Unternehmen dafür jeweils eine Rechnung über 499,80 Euro. Das Geschäft soll so ergiebig gewesen sein, dass zeitweise bis zu 70 000 Euro im Monat auf den Firmenkonten landeten.

Aus Sicht des Landgerichts war das Ganze ein klarer Fall von Betrug. Den Kunden sei eine objektiv wertlose Leistung angeboten worden. Deren genauen Inhalt könne man allenfalls mit viel Fantasie und nach genauer Lektüre des sehr langen und sehr kleinen Kleingedruckten erfassen. Wenn man es überhaupt bis zu diesem Punkt der jeweiligen Rechnung schaffe. Bei normaler Lektüre der Rechnung entstehe ein ganz anderer Eindruck, so die Richter. Aussehen, Aufbau und Formulierungen erweckten dabei den Eindruck, dass es sich um eine Rechnung des amtlichen Registers handele. Außerdem habe der Angeklagte ausgenutzt, dass besagte Firmen ja mit Rechnungen des amtlichen Registers rechneten. Also habe man die eigenen Rechnungen zeitlich vor denen des amtlichen Handelsregisters platziert. Zudem habe man sie mit weniger als 500 Euro so niedrig gehalten, dass sie allein von der jeweiligen Buchhaltung abgewickelt werden können und nicht zwingend zusätzlich von einem Juristen oder internen Kontrolleur der Unternehmen abgesegnete werden müssen.
Das Urteil des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Angeklagten haben Revision eingelegt. Außerdem kämpfen sie in Frankfurt darum, dass der Mann sein Bargeld wieder bekommt. Vielleicht wird so ja doch noch was aus seinem Traum mit der Strandbar in Mexiko.

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