Flotter Taxi-Fahrer: Fahrverbot wegen Stinkefinger und Nötigung?

München · Wilder Westen auf der Straße: Der Vordermann rollt ruhig dahin, aber der Hintermann hat es eilig. Wenn der flotte Fahrer jetzt Gas gibt, überholt, ausbremst und schimpft, dann bekommt er ein Problem mit den Gesetzeshütern.

Das Amtsgericht München hat einen Taxifahrer (56) wegen Beleidigung und Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt (Az.: 922 Cs 433 Js 114354/15). Der 56-Jährige hatte im September 2014 offenbar den wilden Mann gemacht und einen anderen Autofahrer bedrängt.

Die Einzelheiten: Am Tattag war der Beschuldigte nach Feststellung des Gerichts mit seinem Taxi in München unterwegs. Er hatte keinen Fahrgast im Wagen. Vor ihm fuhr ein 40-jähriger Mann mit seinem VW Touran in Begleitung seiner Ehefrau. Plötzlich überholte das Taxi mit hoher Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn. Und beim Vorbeifahren zeigte der Taxifahrer dem VW-Lenker den gestreckten Mittelfinger. Unmittelbar danach scherte das Taxi so knapp ein, dass der Touran-Fahrer eine Vollbremsung einleiten musste und die Reifen quietschten. Nur dadurch konnte ein Auffahrunfall verhindert werden. Fazit des Amtsgerichts: Dieses Fahrmanöver sei in keiner Weise verkehrsbedingt gewesen. Es habe einzig und allein dazu gedient, den VW-Fahrer zu einer Vollbremsung zu zwingen. Damit sollte der Mann auf seine aus Sicht des Angeklagten zu langsame Fahrweise hingewiesen werden. So etwas sei nicht erlaubt. Im Gegenteil. Es sei als Nötigung strafbar. Und der Stinkefinger sei eine strafbare Beleidigung.

Der Taxifahrer hatte beides bestritten. Er hatte betont, dass er auf der linken Richtungsspur zum Überholen angesetzt habe, als das Fahrzeug vor ihm auch nach links ausscherte. Er sei sehr erschrocken und habe so reagiert, dass er noch weiter nach links ausgeschert sei und auf der Gegenfahrbahn den VW überholt habe. Dabei habe er eine wegwerfende Handbewegung gemacht, jedoch nicht den Stinkefinger gezeigt. So weit der Angeklagte.

Aber das Gericht glaubte ihm nicht und verurteilte ihn wegen Nötigung und Beleidigung zur besagten Geldstrafe von insgesamt 1000 Euro. Dabei wurde zu Gunsten des Taxifahrers berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft war. Das Gericht verhängte zudem ein einmonatiges Fahrverbot. Dies sei zwingend. Grund: " Das verkehrswidrige Überholmanöver in Verbindung mit der völlig unangebrachten Nötigung stellt einen im Straßenverkehr nicht tolerablen Exzess dar." Das Urteil aus München ist rechtskräftig.

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