Fast 20 Kilo Drogen im Auto: Polizei stellt Dealer auf Parkplatz

Saarbrücken · Dumm gelaufen für zwei Drogenhändler aus dem Saarland. Auf dem Parkplatz eines Baumarktes wollten sie 20 Kilo Amphetamin verkaufen. Aber der vermeintliche Käufer war von der Polizei.

 Symbolfoto.

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Foto: Uli Deck (dpa)

Wegen Drogenhandels im großen Stil hat das Landgericht Saarbrücken zwei Männer aus dem Saarland zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Die Angeklagten sind 38 und 26 Jahre alt. Sie hatten im April 2015 auf dem Parkplatz eines großen Baumarktes im Saarpfalz-Kreis einem vermeintlichen Kunden 20 Kilo Amphetamin verkauft. Aber der Käufer war von der Polizei. Die Drogen wurden sichergestellt, die Angeklagten wurden festgenommen und kamen in Untersuchungshaft. Bei der Polizei und vor Gericht legten sie jeweils ein Geständnis ab. Sie wurden daraufhin zu Gefängnisstrafen von drei Jahren und neun Monaten sowie von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt.

Die höhere Strafe wurde gegen den älteren der beiden Angeklagten wegen dessen Vorstrafen verhängt. Der Mann stand bereits wegen Körperverletzung, Betruges, Trunkenheit im Straßenverkehr und dem Kauf von Drogen in geringer Menge vor Gericht. Er hat keine Berufsausbildung und war Betreiber einer Imbissbude. Sein nicht vorbestrafter Mitangeklagter war früher Produktions- und Küchenhelfer. Er war zur Tatzeit arbeitslos. Mit dem An- und Verkauf von Amphetamin im Kilobereich wollten die Männer ihr Einkommen aufbessern.

Laut Anklageschrift kauften sie die Drogen bei einem Lieferanten in den Niederlanden, der derzeit noch mit internationalem Haftbefehl gesucht wird. Im Saarland packten die Zwischenhändler das Material aus, streckten es mit anderen Substanzen und verschweißten es mit einer eigens dafür gekauften Maschine in Folien. Zur Übergabe von Drogen und Bargeld trafen sich die Beteiligten auf den Parkplätzen von großen Imbissketten, Möbelhäusern oder Supermärkten.

So war es auch am 23. April 2015 auf dem Parkplatz eines großen Baumarktes. Im Kofferraum einer Limousine hatten die Angeklagten rund 20 Kilo gestrecktes Amphetamin verstaut. Die Drogen waren in 20 Plastiktüten eingeschweißt. Diese lagen in einer Einkauftasche, die in einer Bananenkiste stand. Pro Kilo Amphetamin wollten die Angeklagten etwa 1700 Euro bekommen. Sie selbst hatten für das weniger gestreckte Amphetamin aus Holland auf Kommissionsbasis etwa 1000 Euro pro Kilo zu zahlen. Aber aus dem schnellen Geschäft mit ein paar Tausend Euro Gewinn pro Mann wurde nichts. Die ganze Aktion war von der Polizei überwacht worden.

Fazit der Richter: Der Drogenhandel habe sich für die Männer nicht gelohnt. Wegen der trügerischen Hoffnung auf ein paar Tausend Euro Gewinn müssten die Angeklagten für Jahre ins Gefängnis. Und dabei hätten sie noch Glück gehabt. Denn eigentlich sehe das Gesetz für einen solchen Handel mit Drogen in nicht geringer Menge im Regelfall eine Strafe von mindestens fünf Jahren Gefängnis vor. Wegen der Geständnisse der Männer, ihrer Hilfe bei der Aufklärung der Handelswege und der Sicherstellung der Drogen durch die Polizei sei aber ausnahmsweise eine Haftstrafe unter fünf Jahren möglich.

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