Polizist wegen „Da kotzt er“-Video auf Youtube zu Geldstrafe verurteilt

Saarbrücken · Ein nicht offizielles Polizei-Video aus dem Saarland ist ein Renner auf der Internet-Plattform Youtube. Es zeigt einen gefesselten Mann, der nicht bei sich ist und voller Wut unsinniges Zeug redet. Jetzt stand der Polizist, der den Film mit dem Privathandy aufgenommen haben soll, vor Gericht.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: dpa/Uli Deck

Wegen Verrats von Dienstgeheimnissen hat das Amtsgericht Saarbrücken einen 44 Jahre alten Polizisten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von jeweils 60 Euro verurteilt. Nach Feststellung des Richters hatte der Beamte der Polizeidienststelle im Saarbrücker Stadtteil St. Johann mit seinem privaten Handy einen Mann nach dessen Festnahme wegen Verdachts des Ladendiebstahls gefilmt. Der Verdächtige stand offenbar völlig neben sich und schimpfte im Streifenwagen vor sich hin. Im Hintergrund sind verschiedene Geräusche und auch Lachen zu hören. Das aus Sicht des Gerichts illegal angefertigte Video soll der Beamte anschließend via Bluetooth an Privathandys von Kollegen seiner Dienstgruppe weitergeleitet haben. Damit habe er das Video und die Kontrolle darüber aus der Hand gegeben, so das Gericht. Dies sei die verbotene Weitergabe von Dienstgeheimnissen.

Kranker Mensch zur Schau gestellt

Und irgendwie landete der drei Minuten und zehn Sekunden lange Videofilm unter dem Titel "Da kotzt er" bei Youtube. Er wurde mehrfach kopiert, vielfach kommentiert und sogar als Bildhintergrund eines eigenen Rap-Songs benutzt. Mehr als 250 000 Mal wurden die entsprechenden Beiträge bislang aufgerufen. Aus Sicht des Oberstaatsanwaltes sind dies 250 000 Fälle, in denen das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mannes verletzt worden sind. Und warum das Ganze? Antwort des Anklagevertreters: "Es gibt Leute, die finden so etwas lustig. Einen gefesselten Menschen zu sehen, der nicht bei sich ist und in seiner Not vorgeführt wird." Das sei wie im Mittelalter. "Damals hatte man die Jahrmärkte, auf denen man kranke Menschen zur Schau stellte. Und heute hat man das Internet." Dieses Risiko hätte der Polizeibeamte sehen müssen, als er das Video im Mai 2010 an seine Kollegen weitergab.

Die Spur verliert sich im Internet

Wie das Video von den Privathandys aus dem Saarland auf Youtube gekommen ist, konnte nicht mehr geklärt werden. Dazu der ermittelnde Polizeibeamte als Zeuge vor Gericht: Das Video sei im Juni 2013 von einem Schüler aus Mönchengladbach auf der Internetplattform veröffentlicht worden. Der Junge habe einen Stiefbruder im Saarland, der das Video über drei/vier Ecken auf der Kommunikationsplattform Whatsapp bekommen habe. Dann verliere sich die Spur bei der Rückwärtssuche. Wie das Video aus Reihen der Polizei zu Whatsapp gekommen ist, sei nicht mehr zu klären.

Private Handys im Staatsdienst

Es könnte - so die Mutmaßungen von Prozessbeobachtern - daran gelegen haben, dass offenbar von Anfang an private Smartphones der Polizisten im Spiel waren. Diese wiederum könnten über Kommunikationsplattformen mit anderen Handys von Privatleuten und deren Datenspeichern vernetzt sein. So entstünde praktisch eine Informationskette von den Dienststellen der Polizei über die im Dienst genutzten privaten Handys nach draußen. Das könnte man zwar bekanntlich vermeiden, wenn man Privates und Dienstliches auch technisch trennt. Aber dies war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zumindest zur Tatzeit nicht der Fall. Damals, so ein Zeuge, sei der Einsatz privater Handys im Dienst toleriert worden. Das habe ein Vorgesetzter des Angeklagten sogar schriftlich bestätigt. Demach sei die "Nutzung privater Gegenstände Standard". Das gelte für Handys oder Taschenlampen und insbesondere beim Anfertigen von Fotos oder Videos. Hier könne die technische Ausstattung der Polizei einfach nicht mithalten mit den privaten Geräten der Beamten.

Polizei in der Kritik

Für den Oberstaatsanwalt ist dies keine Entschuldigung für das Fehlverhalten im konkreten Fall. Wenn das Saarland arm sei und man deshalb Privathandys benutzen müsse, dann sollte von den Vorgesetzten im Vorfeld genau abgesteckt werden, was zu tun ist. Wie man mit den sensiblen Daten umgehen muss, an wen man sie wie weitergeben darf und so weiter. Man müsse eben Nachdenken über das, was hier geschehen ist. Aber genau diese Nachdenklichkeit, diese Selbstkontrolle der Polizei funktioniere im konkreten Fall offenbar nicht. Das zeige insbesondere die Polizeipräsenz in diesem Prozess, wo in dem übervoll besetzten, kleinen Zuschauerraum am Amtsgericht etwa 20 Polizeibeamte überwiegend in Uniform saßen. Dazu der Anklagevertreter sinngemäß: "Als ich heute Morgen zum Gericht gekommen bin und die ganzen Streifenwagen und Polizisten gesehen habe, dachte ich, dass hier ein Prozess der Schwerkriminalität läuft." Aber nein. Stattdessen säße hier eine fast komplette Dienstgruppe der Polizei, die ihrem Kollegen auf der Anlagebank offenbar den Rücken stärken will. Der Anklagevertreter weiter: "Das können Sie machen. Machen sie frei und gehen sie in den Prozess." Zuruf aus dem Zuschauerraum: "Wir haben frei." Antwort des Oberstaatsanwaltes: "Dann kommen Sie mit dem Privatauto."

Urteil des Gerichts

Am Ende folgte das Gericht im Ergebnis dem Antrag des Oberstaatsanwaltes, der allerdings eine höhere Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt hatte. Dazu der Richter: Der Angeklagte habe vor Gericht zwar geschwiegen. Er habe sein Tun aber bei einer ersten Vernehmung durch einen Kollegen eingeräumt. Und weiter: Der 44-Jährige sei an und für sich ein rechtstreuer Mensch, der mit der Aufnahme und Weitergabe des Videos einen Fehler gemacht habe. Dafür sei eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen ausreichend. Zumal der von dem Video betroffene Mann nach eigener Aussage kein Interesse an einer Strafverfolgung habe.
Wie das Video von der Polizei ins Netz kam, bleibt damit unklar. Einen entsprechenden Beweisantrag der Verteidigung - die Freispruch beantragt hatte - wies der Amtsrichter zurück. Die Verteidigung wollte noch alle Polizeibeamten der Dienstgruppe des Angeklagten als Zeugen vernehmen lassen. Dazu der Amtsrichter sinngemäß: Er denke nicht, dass dies zur weiteren Aufklärung des Falles beitragen könne. Grund: "Wenn ich das richtig sehe, sitzen die fast alle als Zuschauer im Saal." Und es sei wohl nicht zu erwarten, dass einer aus diesem Kreis nun vor Gericht sage: Ich war es. Das gelte insbesondere mit Blick auf das Risiko einer möglichen Strafverfolgung und das Interesse der Medien und der Öffentlichkeit an dem Fall. Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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