Eltern mit Hammer erschlagen: Lebenslange Haft für den Sohn (35)

Saarbrücken · Aus Sicht der Richter steht im Fall des toten Ehepaares vom Saarbrücker Rotenbühl fest: Die Mutter wurde im Streit von ihrem Sohn umgebracht. Als der Vater dazu kam, wurde er ermordet, um den Totschlag an der Mutter zu verdecken.

 In diesem Haus am Rotenbühl  starben die Eltern des Angeklagten.

In diesem Haus am Rotenbühl starben die Eltern des Angeklagten.

Foto: Becker&Bredel

Wegen Mordes an seinem Vater und Totschlags an seiner Mutter hat das Schwurgericht gestern einen 35-Jährigen aus Saarbrücken zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit folgten die Richter weitgehend dem Antrag des Oberstaatsanwalts und der Anwälte der Hinterbliebenen. Die Verteidiger hatten für eine Bestrafung des Angeklagten wegen zweifachen Totschlags und damit eine zeitlich befristete Strafe plädiert. Sie werden nun wohl Revision gegen das Urteil einlegen.

Die Saarbrücker Richter waren am Ende des dreitägigen Prozesses davon überzeugt, dass der Angeklagte seine Eltern im Zuge immer größerer familiärer Probleme umgebracht habe. Auslöser für diese Probleme sei der Lebenslauf des 35-Jährigen gewesen. Er habe als Jugendlicher die Schule und mehrere Ausbildungen abgebrochen. Anschließend habe er bei seinen Eltern in dem Villenviertel auf dem Saarbrücker Rotenbühl gelebt. Er habe tagsüber geschlafen, nachts Spaziergänge unternommen und die letzten 20 Jahre nichts gearbeitet. Zuletzt habe er seine total zugemüllte Wohnung im Keller der Villa kaum noch verlassen und komplett auf Kosten der Eltern gelebt. Wenn er Hunger gehabt habe, soll er bei der Mutter Essen bestellt und es oben abgeholt haben. Wenn er mehr Geld brauchte und es von den Eltern nicht bekam, soll er sie bestohlen haben. Sogar vor dem Familienschmuck habe der 35-Jährige nicht Halt gemacht.

Zuletzt sollen die eigentlich gut situierten Eltern selbst in finanzielle Not geraten sein. Das Ganze sei dann am späten Nachmittag des 8. April 2014 eskaliert, so die Richter. Gegen 16.30 Uhr an jenem Tag habe die 69 Jahre alte Mutter des Angeklagten noch mit einer Enkelin telefoniert und ihr erzählt, dass sie noch nicht einmal mehr Geld für einen geplanten Urlaub hätten. Wenig später müssen die Mutter und ihr Sohn Streit bekommen haben. Worum es genau ging, das blieb unklar. Der Einzige, der das im Detail berichten könnte, ist der Angeklagte. Aber er schweigt von Anfang an gegenüber Ermittlern und Gericht. Also musste das Gericht den Ablauf der Ereignisse anhand der zahlreichen Spuren am Tatort im Keller des Anwesens und der diversen Aussagen von Angehörigen rekonstruieren. Ergebnis: Zu Gunsten des Angeklagten gehe man davon aus, dass bei jenem Streitgespräch die Mutter mit ernsthaften Konsequenzen für den 35-Jährigen, vielleicht sogar mit dessen Rauswurf aus dem Haus gedroht habe. Daraufhin sei der Sohn emotional ausgerastet. Eventuell sogar so stark, dass in diesem Moment seine Schuldfähigkeit eingeschränkt war. Er habe seine Mutter gewürgt und sechs Mal mit einem Messer auf sie eingestochen. Dann habe er eine Plastiktüte über ihren Kopf gezogen und 17 Mal mit einem Hammer zugeschlagen.

Die Richter weiter: Nach dem Tod der Mutter sei der Vater nach Hause gekommen. Noch mit geschlossener Jacke sei der 70-Jährige in den Keller gegangen und dort von einem Sohn mit dem Hammer erschlagen worden. Insgesamt 20 Schläge hätten den Kopf und das Gesicht des Mannes getroffen, so das Gericht. Um 17.17 Uhr sei das Ganze vorbei gewesen. Zu dieser Zeit habe der Angeklagte sich selbst elektronisch 300 Euro vom Konto des Vaters überwiesen. Davon habe er rund eineinhalb Stunden später an einem Geldautomaten 250 Euro abgehoben und damit Reinigungsmittel bezahlt. Zu Hause habe der Mann sauber gemacht, die beiden Leichen in Plastik eingewickelt und in einem versteckten Kellerraum abgelegt. Dort wurden sie später von der Polizei gefunden. Der Angeklagte hatte diesen Platz seiner Stiefschwester beschrieben und ihr sinngemäß erzählt: "Ich habe die Beherrschung verloren. Es ging ganz schnell. Wie im Film. Und als Konsequenz musste auch Vater sterben, als er nach Hause kam."

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