Messer-Angriff im Rotlicht: Fünf Jahre Haft für Bordell-Betreiber

Saarbrücken · Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht den früheren Betreiber eines Saarbrücker Bordells zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 25-Jährige hatte einem Geschäftspartner fast umgebracht.

Das schnelle Geschäft mit dem käuflichen Sex in Grenznähe lief nur wenige Monate gut für den Angeklagten und seine Partner. Dann gab es Streit zwischen den drei führenden Köpfen eines Saarbrücker Bordells. Zwei von ihnen - Mutter (55) und Sohn (25) - wollten den dritten unbedingt los werden. Aber der Mann wollte das Geschäft nicht aufgeben.

Also ging die Mutter laut Anklageschrift am Morgen des 19. November 2010 mit einem Baseballschläger auf den Mitbetreiber los, stieß mit dem Sportgerät gegen den Mund des Gegenübers. Aber der ursprünglich von ihr angeheuerte Mann blieb hartnäckig und wollte immer noch nicht gehen. Daraufhin wurde am Abend des gleichen Tages auch der Sohn handgreiflich. Der Angeklagte des aktuellen Verfahrens griff zu einem schweren Messer, fast einer Art Fleischerbeil. Damit holte er aus, schlug seinem Geschäftspartner mit voller Wucht zwei Mal auf den Hinterkopf und brüllte: "Ich bring Dich um! Ich bring Dich um!" Der Verletzte - er hatte einen doppelten Schädelbruch am Hinterhaupt - konnte sich in ein angrenzendes Klavierzimmer retten. Als andere Leute dazu kamen, zogen Mutter und Sohn sich ins Bad zurück. Ihr Partner flüchtete unterdessen auf die Straße und alarmierte dort zwei Polizisten.

Nach der Tat setzten sich Mutter und Sohn offenbar in ihr Heimatland Frankreich ab, verübten dort weitere Straftaten. Die Mutter verbüßt deshalb im Nachbarland derzeit eine mehrjährige Haftstrafe. Sobald sie ihre Zeit hinter Gittern abgesessen hat, soll ihr in Saarbrücken noch der Prozess wegen der Geschichte von 2010 gemacht werden. Der Sohn hat das bereits hinter sich. Er hatte sich vor einiger Zeit aus einer laufenden Bewährung in Frankreich nach Venezuela abgesetzt. Dort wurde er per internationalem Haftbefehl aus Deutschland festgesetzt. Nach rund acht Monaten in südamerikanischer Auslieferungshaft wurde er ans Saarland ausgeliefert.

Hier legte er ein weitgehendes Geständnis ab und verpflichtete sich zur Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld an seinen früheren Geschäftspartner. Das Landgericht hat den 25-Jährigen daraufhin zu fünf Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die acht Monate im Gefängnis in Venezuela werden beim Absitzen dieser Strafe als verbüßt angerechnet. Sie zählen laut Urteil des Landgerichts wegen der Haftbedingungen in Venezuela sogar doppelt. wi

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