Mutter und Vater erschlagen: Wie konnte es dazu kommen?

Saarbrücken · Der 35-Jährige, der seine Eltern zu Hause mit einem Hammer erschlagen haben soll, schweigt auch am zweiten Prozesstag. Er wird allerdings durch Indizien und zahlreiche Spuren am Tatort schwer belastet.

Auch nach dem zweiten Tag im Strafprozess gegen einen 35-Jährigen aus Saarbrücken, der seine Eltern im April 2014 mit einem Hammer erschlagen haben soll, bleibt das mögliche Motiv der Bluttat weiterhin im Dunkeln. Dazu könnte einzig und allein der Angeklagte etwas sagen. Aber er schweigt. Also sind die Richter zur Aufklärung des Sachverhaltes auf die Aussage von Familienangehörigen zum bisherigen Leben des Angeklagten und auf die Analyse der Spuren am Tatort angewiesen.

Die Angehörigen beschrieben den 35-Jährigen als einen manchmal jähzornigen Mann, der seit Jahren zurückgezogen in der Kellerwohnung seines Elternhauses im Villenviertel auf dem Saarbrücker Rotenbühl lebte. Nach Kindergarten und Grundschule sei der Junge plötzlich auf dem Gymnasium ausgeschert. Nach kurzer Zeit auf einem Internat habe er die Schule verlassen, Ausbildungen als Kfz-Mechaniker, Raumausstatter und Steuerfachgehilfe begonnen und alle nach kurzer Zeit abgebrochen. Und richtig gearbeitet habe er nie. Warum auch, meinte eine Angehörige als Zeugin vor Gericht. Wenn es doch so und auf Kosten der Eltern auch geht. Aber so einfach war es dann offenbar doch nicht für den jungen Mann.

Die Eltern hätten berichtet, dass es immer öfters Streit mit dem Sohn gegeben habe, dessen Wohnung offenbar zumüllte. Es sei auch die Rede davon gewesen, dass er die Eltern bestiehlt. Geld sei weggekommen und Familienschmuck. Zudem habe der Angeklagte die Kreditkarte des Vaters bis ans Limit genutzt und sei regelmäßig mit dessen Porsche unterwegs gewesen. Das Ganze sei weit gegangen, dass die eigentlich gut situierten Eltern kein Geld für mehr für eine Urlaubsreise hatten und fast vor dem finanziellen Ruin standen.

Vor diesem Hintergrund soll es laut Anklageschrift am Spätnachmittag des 8. April 2014 in der Küche einen Streit zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter gegeben haben. Dabei soll der Sohn sechs Mal auf die 69-Jährige eingestochen haben. Anschließend habe er die Mutter in den Keller geschleppt. Dort soll der Vater dazu gekommen sein, den der 35-Jährige mit mehreren Hammerschlägen auf den Kopf getötet habe. Anschließend habe er seiner Mutter eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und mehrfach mit einem Hammer zugeschlagen. Die Leichen habe er in Plastiktüten eingewickelt, mit Klebeband verschnürt und in einem Kelleraum versteckt. Danach sei er Reinigungsmittel kaufen gefahren und habe zu Hause versucht, sauber zu machen.

Trotzdem entdeckte die Polizei mehr als 150 Spuren am Tatort, die sich von der Küche im Erdgeschoss über die Kellertreppe und den Keller bis zum Fundort der Leichen erstrecken. Dazu gehören zwei Hammer und ein Messer mit Blutanhaftungen, die Plastiksäcke bei den Leichen, ein benutzter Einmaloverall, Einmalhandschuhe, Kleidung und vieles mehr bis hin zu den Fingernägeln des 35-Jährigen. Diese Spuren wurden einzeln auf DNA-Anhaftungen des Angeklagten, seiner Mutter, seines Vater und auf Mischspuren von mehreren der drei untersucht. Dazu kommt die Analyse der Verletzungen der beiden Opfer.

Die entsprechenden Ergebnisse der Gerichtsmedizin erinnern an ein Puzzle aus mehreren Teilen mit dessen Hilfe man rekonstruieren kann, wer mit welchen Gegenständen was getan hat. Sie sprechen eindeutig gegen den Angeklagten und dafür, dass er seine Eltern umgebracht hat. Etwas schwieriger wird die Frage zu beantworten sein, in welcher Reihenfolge die einzelnen Tatabschnitte abliefen. Und offen bis zum Schluss wird wohl bleiben, warum der Angeklagte an diesem Tag seine Eltern getötet haben sollte. Darauf konnte auch der forensische Psychiater keine Antwort liefern, zumal der Angeklagte auch mit ihm nicht redet. Für den Mediziner ist zwar klar, dass es sich um eine hoch emotionale Tat gehandelt haben muss. Aber zwingende Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte dabei die Kontrolle über sein Tun verloren habe, gebe es nicht. Der Prozess wird am 16. Oktober fortgesetzt. Wi

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