Hilfe: Mein Porsche beschleunigt ruckhaft – Ich will ihn zurückgeben

Hamm · Ein Sportwagen ist ein Sportwagen - keine sanft dahingleitende Limousine. Diese Erfahrung musste ein Geschäftsführer machen, der seine ruckhaft beschleunigenden und bremsenden Porsche zurückgeben wollte. Aber der Autohändler lehnte ab. Zu Recht?

Wenn ein Sportwagen spürbar beschleunigt und abbremst, dann ist dies kein Mangel des Autos. Ein solches Fahrverhalten gehört vielmehr zu einem Sportwagen. Dazu hat das Oberlandesgericht Hamm klargestellt: Ein durch die Fahrzeugtechnik bedingtes, für den Fahrer spürbares Schalten und Bremsen ist beim Porsche 981 Boxter S kein Mangel, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Damit bestätigten die Richter des 28. Zivilsenats in zweiter Instanz das entsprechende Urteil des Landgerichts Essen (28 U 162/13).

Der Fall: Im Juni 2012 leaste eine Firma bei einem Autohaus in Essen einen neuen Porsche 981 Boxter S. Das Auto hatte einen Verkaufswert von etwa 76.000 Euro und war mit einem 315 PS Mittelmotor nebst automatisch schaltendem Doppelkupplungsgetriebe ausgestattet. In der Folgezeit war der Geschäftsführer der Firma mit dem Sportwagen aber nicht zufrieden. Er beanstandete, dass der Porsche ruckhaft beschleunige und stotternd abbremse. Das Autohaus überprüfte den Wagen und fand aus seiner Sicht keinen Fehler. Daraufhin forderte die Firma die Rückabwicklung des Vertrages.

Die Klage wurde jedoch abgewiesen, nachdem ein Sachverständiger keinen Fahrzeugmangel feststellen konnte. Der Porsche weise demnach die Beschaffenheit auf, die bei Fahrzeugen gleicher Art üblich sei und die ein Käufer erwarten könne. Im Einzelnen: Das von der Klägerin als ruckhaft monierte Bremsverhalten des Fahrzeugs beruhe darauf, dass das automatische Getriebe des Sportwagens beim Bremsen zurückschalte und zwischen den Gangstufen selbstständig Zwischengas gebe. Diese für den Fahrer spürbaren Schaltvorgänge stellten keinen technischen Fehler dar. Sie seien vom Hersteller gewollt und dem propagierten dynamisch-sportlichen Anspruch an seine Sportwagen geschuldet. Das von der Klägerin gerügte Schaltverhalten des Sportwagens beruhe dementsprechend auf technisch nicht zu beanstandenden, typischen Besonderheiten eines Porsche Boxter. Diese würden in den entsprechenden Fahrzeugprospekten auch beschrieben. Ein Autohaus müsse deshalb auch nicht vor Erwerb eines Sportwagens auf diese Eigenarten hinweisen. red/wi

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