Lehrer chattet mit Schülerin und will sexuellen Kontakt - Job weg

Aachen · Die sozialen Netzwerke machen es möglich: Auch nach der Schule geht der Kontakt zwischen Schülern und Lehrern auf einer mehr privaten Ebene weiter. Aber wenn es zu privat wird, dann riskieren die Pädagogen ihren Job.

Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass ein Lehrer auf Probe, der über soziale Netzwerke mit einer 16-jährigen Schülerin privat chattet und dabei explizit sein sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck bringt, aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden darf (Juris - Az.: 1 K 2155/13).

Der 40-jährige Lehrer hatte außerhalb der Schule über Monate privaten Kontakt mit einer seiner Schülerinnen und die 16-Jährige schließlich gebeten, mit ihm sexuell zu verkehren. Als es der Schülerin zu viel wurde und sie sich ihrer Schulleitung offenbarte, verbot die Bezirksregierung Köln dem Lehrer sofort die Führung der Dienstgeschäfte.
Das Eilverfahren gegen diese Suspendierung blieb vor dem Verwaltungsgericht Aachen laut Rechtsportal Juris erfolglos (Az.: 1 L 251/13). Die Bezirksregierung entließ den 40-Jährigen schließlich ganz aus dem Beamtenverhältnis. Der Lehrer hielt diese Entlassung für unverhältnismäßig, weil das ihm vorgeworfene Verhalten auch durch Versetzung an eine andere Schule sanktioniert werden könne. Er betonte zudem, dass es nie körperliche sexuelle Kontakte zwischen ihm und dem Mädchen gegeben habe.

Das Verwaltungsgericht Aachen geht dennoch von einem gravierenden Dienstvergehen aus. Nach Auffassung der Richter zeigt ein Lehrer, der - gleich ob körperlich oder verbal - sexuellen Kontakt zu einer ihm anvertrauten Schülerin unterhält, dass ihm die Befriedigung eigener Bedürfnisse wichtiger ist als die unbeeinträchtigte Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Das Dienstvergehen betreffe daher den Kernbereich der Dienstpflichten eines Lehrers und rechtfertige selbst bei einem Lebenszeitbeamten regelmäßig die Entlassung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. red/wi

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