Anwälte warnen: Schwarzgeld in Luxemburg bald nicht mehr sicher

Saarbrücken · Wer Schwarzgeld im Ausland geparkt hat, der sollte sich beeilen. Überall wankt das Bankgeheimnis und Strafverfolgung droht. Anwälte im Saarland raten deshalb zu einer vorsorglichen, gut geplanten und durchdachten Selbstanzeige.

Es gab einmal Zeiten, da konnte man sein sauer verdientes Schwarzgeld in aller Ruhe nach Luxemburg oder in die Schweiz bringen und darauf bauen, dass der deutsche Fiskus davon nichts erfährt. Diese Zeiten sind vorbei: Schweizer Banken zwingen zwischenzeitlich ihre Kunden quasi zur Offenheit gegenüber dem heimischen Fiskus. Und in Luxemburg wird Ende 2014 das über Jahrzehnte sorgsam gehütete Bankgeheimnis gegenüber den europäischen Steuerbehörden fallen. Darauf hat der Saarländische Anwaltverein hingewiesen. Er rät deshalb allen Betroffenen, so schnell wie möglich eine professionelle Selbstanzeige anzugehen. Diese biete eine "goldene Brücke" für den Steuerschuldner um strafprozessuale Maßnahmen wie Durchsuchungen, Untersuchungshaft, Vernehmung, Anklageerhebung oder Strafprozess zu vermeiden.

Dazu Thomas Rand, Fachanwalt für Steuerrecht und Schatzmeister des Saar-Anwaltvereins: Noch gebe es diese goldene Brücke der Selbstanzeige. Aber der Zeitdruck für die Steuersünder nehme zu. Steuer-CDs würden von den Behörden angekauft, immer mehr Länder würden ihr Bankgeheimnis lüften und der Ermittlungsdruck nehme zu. Damit stiege das Entdeckungsrisiko für alle Betroffenen enorm, nicht nur für Prominente wie Ulli Hoeneß, den Präsidenten des FC Bayern München.

Deshalb empfiehlt Steueranwalt Rand: "Wer diskretes Geld legalisieren will, der sollte zeitnah handeln". Eine solide Beratung und Vorbereitung einer fundierten Selbstanzeige erfordere nämlich Zeit und jede Menge Unterlagen. Und bereits heute bräuchten Banken in der Schweiz oder in Luxemburg drei Monate oder länger, um die Unterlagen zusammenzustellen und vorzulegen. In Zukunft könnte sich diese Zeit möglicherweise verdoppeln.

Folge: Die zwingend erforderliche, detaillierte Aufarbeitung des Sachverhaltes werde verzögert. Dabei müssten die betroffenen Steuerjahre, die damaligen Besteuerungsgrundlagen und die aktuellen Steuerfolgen ermittelt werden. Zudem müsse die Liquidität des Betroffenen geplant werden, damit die ermittelte Steuernachzahlung entrichtet werden kann. Mit einer dergestalt vorbereiteten Selbstanzeige gehe das anschließende Steuerverfahren beim Fiskus einen ruhigen, diskreten Gang, so Steueranwalt Rand. Ohne die Belastung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Und am Ende des nicht öffentlichen, vom Steuergeheimnis geschützten Verfahrens beim Fiskus könne der Betroffene sein im Ausland geparktes Geld wieder frei verwenden.

Aber Achtung. "Wer eine Selbstanzeige abgibt, hat nur einen Schuss frei", warnt Rechtsanwalt Rand aus dem Saarland. Dieser erste Schuss müsse sitzen. Grund: Wenn die erste Selbstanzeige nicht richtig, vollständig und detailgenau gewesen sei, dann habe eine zweite, korrekte Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung mehr. red/wi

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