Gemeinde muss auch Bundes- und Landstraßen auf ihre Kosten räumen

Saarlouis · Der Winterdienst wird die Kommunen im Saarland künftig wohl mehr Geld kosten. Nutznießer der Änderung dürfte das Land sein. Das folgt aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis.

Saarlouis. Mit einer Niederlage für die Gemeinde Namborn endete gestern ein Musterprozess vor dem Oberverwaltungsgericht in Saarlouis. Die Gemeinde hatte vom Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) gefordert, dass er den Winterdienst für Bundes- und Landstraßen im Gemeindegebiet auf seine Kosten übernehmen müsse. Das Oberverwaltungsgericht wies diese Klage ab und bestätigte damit in zweiter Instanz ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Sommer des vergangenen Jahres. Danach muss die Gemeinde die Kosten für den Winterdienst tragen. Dieses Urteil gilt direkt zwar nur für Namborn; es könnte aber indirekt bei fast allen Gemeinden zur Erhöhung der Ausgaben für den Winterdienst führen.

Dreh- und Angelpunkt des Streites sind alte Regelungen des Saarländischen Straßengesetzes. Danach tragen die Gemeinden die Reinigungspflicht für die Bundes- und Landstraßen in ihrem Gebiet. Außerdem ist geregelt, dass der Landesbetrieb die Gemeinden beim Winterdienst ohne Anspruch auf Kostenersatz unterstützt. Aus dieser Vorschrift entstand etwa ab 1964 die langjährige Praxis, dass der Landesbetrieb den Winterdienst für die Bundes- und Landstraßen komplett auf eigene Kosten übernahm.

Das sollte sich erst im Zuge der allgemeinen Suche nach Einsparmöglichkeiten ändern. Vielleicht spielte dabei auch eine Rolle, dass die Gemeinden irgendwann das Regenwasser von den Autobahnen nicht mehr kostenfrei durch ihre Kanalisation lassen wollten und dafür Geld von Bund und Land forderten. Jedenfalls wurde die bisherige Regelung zum Winterdienst zwischen LfS und Kommunen 2011 gekündigt. Und nach zähem Ringen zwischen Landesbetrieb sowie Städte- und Gemeindetag wurde verabredet: Die gefährlichen Teile von Bundes- und Landstraßen mit mehr als sechs Prozent Gefälle räumt der LfS auf eigene Kosten. Für die übrigen Teile bekommt er von der jeweiligen Gemeinde 65 Prozent der Kosten. Den Rest von 35 Prozent trägt damit der LfS - was kürzlich vom Landesrechnungshof als nicht kostendeckend gerügt worden ist.

Damit zu Namborn: Die Gemeinde hat etwa neun Kilometer Bundes- und Landstraßen auf ihrem Gebiet, die der LfS nach ihrer Ansicht wieder komplett und auf seine Rechnung von 20 000 bis 30 000 Euro im Jahr übernehmen soll. Aber die Richter lehnten dies ab. Nach ihrer Auslegung der alten Vorschriften habe die Kommune beim Winterdienst lediglich Anspruch auf kostenfreie "Unterstützung", beispielsweise durch nahe gelegene Streusalzlager. Die Kommune habe aber keinen Anspruch auf kostenfreie Übernahme des kompletten Winterdienstes durch den LfS. Dies gebe das Gesetz nicht her. Und das gilt nach der vorläufigen, mündlichen Urteilsbegründung wohl auch für die mit vielen anderen Gemeinden vereinbarte Quote beim Winterdienst, wonach der LfS 35 Prozent der Kosten trägt. Hier tut der Landesbetrieb offenbar mehr, als er tun muss. wi

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