Knochen-Job: Kaputtes Knie von Müllmännern als Berufskrankheit

Darmstadt · Es gibt Berufe, die gehen richtig auf die Knochen. Müllmann ist so ein Beruf. Die Justiz hat deshalb bei einem von ihnen eine Erkrankung des Kniegelenkes als Berufskrankheit anerkannt.

 Die Justiz hat  bei einem Müllmanns eine Erkrankung des Kniegelenkes als Berufskrankheit anerkannt.

Die Justiz hat bei einem Müllmanns eine Erkrankung des Kniegelenkes als Berufskrankheit anerkannt.

Foto: archiv

Darmstadt. Das Landessozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass die Meniskuserkrankung eines Müllmanns als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen ist (Az.:L 9 U 211/09).

Der Müllmann in dem von Juris veröffentlichten Fall hatte im Jahre 2005 während seiner beruflichen Tätigkeit ein Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk erlitten. Die medizinische Untersuchung ergab eine ausgeprägte degenerative Meniskopathie. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung des Arbeitsunfalls jedoch mit der Begründung ab, dass die Erkrankung keine Unfallfolge sei. Es liege auch keine Berufskrankheit vor, da Müllmänner nicht entsprechenden Kniebelastungen ausgesetzt seien. Der 47-jährige Mann aus dem Landkreis Offenbach, der seit 1993 bei einem privaten Müllentsorgungsunternehmen beschäftigt ist, klagte auf Anerkennung der Berufskrankheit.

Das Landesozialgericht gab ihm Recht und hat die Berufsgenossenschaft zur Anerkennung der Berufskrankheit verurteilt. Begründung: Müllmänner seien bei ihrer Tätigkeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung Belastungen der Kniegelenke ausgesetzt. Die folge aus der häufigen und erheblichen Bewegungsbeanspruchung insbesondere beim Laufen und Springen mit häufigen Knick-, Scher- oder Drehbewegungen auf unebenem Untergrund. Solche Belastungen mit reflektorisch unkoordinierten Bewegungsabläufen lägen auch bei Rangierern sowie bei Hochleistungssportlern wie Fußball-, Handball- und Basketballspielern vor, deren Meniskuserkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt würden.

Die Richter weiter: Die Tätigkeit eines Müllmanns sei auf Grund der häufigen Sprungbewegungen auf sowie von dem Trittbrett des Fahrzeugs mit der eines Rangierers vergleichbar. Die schnellen und unregelmäßigen Lauf- und Drehbewegungen beim Transport der Mülltonnen seien den Bewegungsabläufen der Profiballsportler ähnlich. Entgegen der Annahme der Berufsgenossenschaft sei die Tätigkeit von Müllmännern auch nicht von einem kontrollierten Besteigen des Trittbretts (vergleichbar dem Benutzen einer Leiter oder Treppe) geprägt. Diese Vorstellung entspreche allenfalls den bestehenden Arbeitsschutzbedingungen - nicht aber der alltäglichen Lebenswirklichkeit von Müllmännern. Im konkreten Fall seien zudem die Meniskuserkrankung vor dem 50. Lebensjahr aufgetreten und berufsunabhängige Risikofaktoren auszuschließen, so dass die Berufskrankheit anzuerkennen sei. red/wi

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