Familie, Gesundheit & Arbeit
Ein Arbeitnehmer bekommt zwar eine Freistellung von der Arbeit, wenn er einen nahen Angehörigen sechs Monate am Stück pflegt. Aber nicht für sieben Tage in zwei Etappen.
Ein Förderschüler schafft aus eigener Kraft den Hauptschulabschluss und will dann weiter machen. Aber das Sozialamt will ihm die dafür nötige Englisch-Nachhilfe nicht bezahlen. So geht es nicht, sagen seine Lehrer und nun auch die Justiz.
Ein Volljähriger mit schwerer geistiger Behinderung, der in eine Pflegefamilie aufgenommen wird, gilt unter Umständen steuerlich als Pflegekind. Aber nur dann, wenn er auf dem Entwicklungsstand eines Minderjährigen steht. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.