Haftstrafe für Wahl-Fälschung

Stendal · Wegen Wahlfälschung muss ein ehemaliger Stendaler CDU-Stadtrat ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte Holger Gebhardt gestern zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Das Gericht befand den 43-Jährigen der Wahl- und Urkundenfälschung in rund 300 Fällen für schuldig. Gebhardt hatte gestanden, bei der Kommunalwahl im Jahr 2014 Briefwahlvollmachten gefälscht und fremde Wahlunterlagen selbst ausgefüllt zu haben. Aufgeflogen waren die Manipulationen, weil mehreren Stendalern im Wahllokal gesagt wurde, sie hätten bereits per Briefwahl abgestimmt. Die Stendaler Briefwahl-Affäre führte unter anderem dazu, dass der Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes Stendal, Hardy Peter Güssau, 2016 vom Amt des Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt zurücktrat.

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