Jobcenter verstärken Hartz-IV-Kontrollen

Nürnberg · Wenn jemand Hartz IV beantragt, ist er oft nicht der Einzige, der seine Einkünfte offenlegen muss. Auch andere Mitglieder seiner sogenannten Bedarfsgemeinschaft – meist Familienangehörige – müssen Auskunft geben. Diese Überprüfungen können jetzt häufiger stattfinden.

Die Jobcenter können Informationen beispielsweise zu Einkommen und Vermögen in Hartz-IV-Haushalten künftig engmaschiger überprüfen. Statt des vorherigen automatischen Datenabgleichs einmal im Quartal sei nun auch ein monatlicher Abgleich möglich, teilte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) am Wochenende mit. Eine entsprechende "fachliche Weisung" wurde demnach an die Jobcenter verschickt und auch auf der Internetseite der Bundesagentur veröffentlicht.

Die Jobcenter können bei anderen Behörden Daten abfragen, um zu überprüfen, ob jemand tatsächlich berechtigt ist, Arbeitslosengeld II zu beziehen. Unter anderem werden dabei die Rentenversicherung und das Bundeszentralamt für Steuern einbezogen. Dabei können auch Informationen über Menschen eingeholt werden, die mit dem Hartz-IV-Bezieher in einem Haushalt leben, aber nicht selber Hartz IV bekommen. Als Beispiel nannte die BA-Sprecherin den Antrag einer Frau, deren Ehemann Rente bezieht. Die beiden bilden eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Reicht das Einkommen oder Vermögen des Mannes nach den rechtlichen Vorschriften auch für den Lebensunterhalt der Frau, erhält sie kein Arbeitslosengeld II.

Die Sprecherin wies zugleich die Darstellung der "Bild"-Zeitung vom Samstag zurück, diese Einbeziehung von anderen Haushaltsmitgliedern sei neu. Zwar habe es hier zuletzt eine Präzisierung im Gesetzestext gegeben. Allerdings habe es die Regeln zur Bedarfsgemeinschaft schon vorher gegeben, sodass die Jobcenter auch bislang schon Informationen über die anderen Haushaltsmitglieder überprüfen konnten und mussten. "Es ist nur die fachliche Weisung konkretisiert worden, die Praxis bleibt die gleiche", so die Sprecherin weiter. "Wir haben auch bislang schon genau geschaut: Wer hat in der Bedarfsgemeinschaft welches Einkommen, und hat der andere Mensch in der Bedarfsgemeinschaft überhaupt einen Anspruch auf Leistung." Die nun aktualisierte Weisung sei "nur bei Menschen relevant, die bei anderen Sozialversicherungsträgern Leistungen beziehen", also vor allem wenn der eine Partner Rente beziehe und der andere Grundsicherung beantrage.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Brigitte Pothmer , kritisierte die häufigeren Kontrollen. Dadurch hätten die Mitarbeiter der Jobcenter künftig noch zusätzliche Arbeit. Dabei sei es "bitter nötig", dass Kapazitäten und Energien der Beschäftigten stärker in die Betreuung von Arbeitslosen flössen, sagte Pothmer der Berliner Zeitung "Tagesspiegel". "Eigentlich sollten sich 80 Prozent der Jobcenter-Mitarbeiter um die Förderung kümmern, tatsächlich ist es aber nur die Hälfte", bemängelte die Politikerin.

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