Was der Landtag entscheiden darf

Saarbrücken · Das Parlament beschließt Gesetze und den Haushalt – mit begrenzten Befugnissen.

Die 51 Abgeordneten des saarländischen Landtages beraten und beschließen bei ihren Plenarsitzungen und in den Ausschüssen regelmäßig Gesetze. Doch was darf der Landtag überhaupt per Gesetz regeln? Das Königsrecht des Parlaments ist das Haushaltsrecht. Der Landtag entscheidet mit dem Haushalt, der Gesetzeskraft hat, zum Beispiel detailliert, wie viel Geld das Land für Schulen, Hochschulen, Polizei oder Straßen ausgibt - und auch, wie viele Mitarbeiter in diesen Bereichen jeweils beschäftigt werden. Allerdings ist die Haushaltsautonomie durch die Schuldenbremse eingeschränkt. Das hängt damit zusammen, dass der Landtag zwar die Ausgaben des Landes festlegt, aber so gut wie keinen Einfluss auf die Einnahmen des Vier-Milliarden-Euro-Etats hat. Denn die Steuerpolitik wird auf Bundesebene gemacht - mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer, die jedoch nur einen kleinen Teil zu den Einnahmen beiträgt. Einfluss auf die Steuerpolitik des Bundes kann die Landesregierung über den Bundesrat nehmen.

Die wichtigsten Gesetzgebungskompetenzen des Landtags betreffen die Bildung und die innere Sicherheit. Der Landtag legt unter anderem die Strukturen des Schulsystems fest und bestimmt, welche Befugnisse Polizei und Verfassungsschutz haben. Auch regelt der Landtag per Gesetz die Aufgaben der Kommunen und ihre Verwaltungsstrukturen. Er beschließt außerdem Gesetze für die Bereiche Kliniken, Hochschulen, Heime, Gaststätten, Spielhallen und für den Strafvollzug. Der Landtag legt auch die Ladenschlusszeiten fest. Einige Kompetenzen hat der Landtag erst 2006 durch die Föderalismusreform vom Bund erhalten. Seither muss er zum Beispiel selbst festlegen, wie viel Geld Beamte und Pensionäre des Landes bekommen.

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