Schlamperei bei Steuerfahndung im Saarland

Saarbrücken · Bei der Saar-Steuerfahndung sind gravierende Unregelmäßigkeiten aufgeflogen. 359 Datensätze aus Steuer-CDs blieben über Jahre hinweg unbearbeitet. Zudem sind Fahndungsakten verschwunden.

Die frühere Führungsspitze der saarländischen Steuerfahndung , ein Regierungsoberrat und ein Steueroberamtsrat, haben offenbar über Jahre hinweg konkrete Hinweise auf mögliche Steuerhinterziehung nicht an die Fahndungsbeamten oder die Finanzämter zur Verfolgung weitergeleitet. Das wurde im Rahmen einer noch andauernden Prüfung des Landesrechnungshofs bekannt.

Nach einer vorläufigen Auswertung der Prüfer, die von Ende Oktober datiert, wurden mindestens in 359 Fällen Datensätze, die von angekauften Steuer-CDs stammen und Hinweise auf Konten in der Schweiz und Luxemburg beinhalten, erst mit ein bis drei Jahren Verspätung den Ermittlern zur Bearbeitung zugewiesen. In der Zeit, in der die Fahnder nicht tätig werden konnten, erstatteten sieben Steuerhinterzieher Selbstanzeigen, die zu Straffreiheit führen können. Nach Angaben einer Ministeriumssprecherin ist derzeit noch nicht abzusehen, ob und in wie vielen Fällen einzelne Vorgänge durch die verspätete Bearbeitung steuerrechtlich oder auch strafrechtlich verjährt sind.

Finanzminister Stephan Toscani (CDU ) sagte der Saarbrücker Zeitung, er werde eine Richterin als externe Sonderermittlerin in diesem Fall einsetzen. Die Juristin wird diese Woche ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll auch prüfen, ob es beim internen Krisenmanagement im Finanzamt und bei den vorgesetzten Stellen im Ministerium Defizite gab. Erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten und Verletzungen der Dienstpflicht hatte der Rechnungshof bereits Ende Mai an Staatssekretär Axel Spies (CDU ) gegeben. Toscani soll erst vor wenigen Wochen eingeweiht worden sein.

Darüber hinaus bestätigte eine Sprecherin, dass aktuell bei der Steuerfahndungsstelle neun Fallakten spurlos verschwunden sind. Gegen den im Juni abgelösten Ex-Chef der Fahnder wurde bereits vor Monaten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er offensichtlich brisante Fahndungsakten über längere Zeit in seiner Privatwohnung deponiert hatte.

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