Firmen dürfen Kopftuch verbieten
Luxemburg · Firmen dürfen ihren Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern während der Dienstzeit untersagen. Das besagen zwei aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Voraussetzung dafür ist aber, dass weltanschauliche Zeichen im Unternehmen generell untersagt sind und dass es gute Gründe für ein Verbot gibt.
14.03.2017
, 21:15 Uhr
Themen des Tages