Homosexuelle und die Gesetzgebung

Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches (StGB) stellte Sex zwischen Männern unter Strafe. Die Urfassung des Verbotes stammte von 1871 als Abschnitt im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches. Verstöße endeten für viele verurteilte Homosexuelle im Gefängnis. Die Nationalsozialisten setzten die Höchststrafe ab 1935 von sechs Monaten auf fünf Jahre herauf. Lesbische Beziehungen waren im Gesetzestext hingegen nicht explizit erwähnt.

Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches (StGB) stellte Sex zwischen Männern unter Strafe. Die Urfassung des Verbotes stammte von 1871 als Abschnitt im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches. Verstöße endeten für viele verurteilte Homosexuelle im Gefängnis. Die Nationalsozialisten setzten die Höchststrafe ab 1935 von sechs Monaten auf fünf Jahre herauf. Lesbische Beziehungen waren im Gesetzestext hingegen nicht explizit erwähnt.

Die DDR modifizierte 1968 den ursprünglichen Paragrafen aus der Kaiserzeit. Demnach wurde gleichgeschlechtlicher Sex unter Jugendlichen bestraft. 1988 strich die ostdeutsche Regierung den Paragrafen ersatzlos.

In der Bundesrepublik galt der im Dritten Reich verschärfte Gesetzestext noch bis 1969 weiter. 1973 stand eine zweite Novelle an. Danach war schwuler Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren verboten sowie heterosexuelle und lesbische Handlungen unter 14 Jahren. Erst 1994 fiel der bundesdeutsche Paragraf weg.

Urteile aus der NS-Zeit wurden 2002 aufgehoben. Jetzt sollen endlich auch jene Männer rehabilitiert werden, die nach 1945 auf Grundlage des Schwulen-Paragrafen verurteilt wurden.

Etwa 5000 Männer betrifft dies nach Schätzungen von Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD ), die auf Entschädigung hoffen können. Seit 1945 sollen mehr als 50 000 Männer verurteilt worden sein.

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