Brandschutz – Schreckgespenst des Bauwesens

Als vorvergangene Woche in einem Bochumer Klinikum ein Feuer ausbrach und dabei zwei Patienten ums Leben kamen (weitere 16 wurden verletzt), war von Deutschlands Brandschutzlobbyisten nur deshalb wenig zu hören, weil eine Patientin offenbar absichtlich dort Feuer gelegt hatte. Ansonsten wäre Bochum wieder ein gefundenes Fressen gewesen, um die Signallampen einmal mehr auf Rot zu stellen. Seinen bis heute unaufhaltsamen Siegeszug trat der Brandschutz vor 20 Jahren an. Damals ereignete sich am Düsseldorfer Flughafen, ausgelöst durch Schweißarbeiten an der Decke eines Blumenladens im Ankunftsterminal, ein Schwelbrand, bei dem 17 Menschen starben, 88 wurden verletzt. Danach begann die massive brandschutztechnische Aufrüstung Deutschlands. Und in deren Folge die flächendeckende Novellierung der Landesbauordnungen, die von Mecklenburg bis Bayern strenge Auflagen insbesondere für "Sonderbauten" vorsehen: Schulen, Kitas, Hospitäler, Altenheime, Theater, Hochhäuser et cetera.

Längst greift der Brandschutz in unser aller Leben ein - zumindest dort, wo die zuständigen Baubehörden ihn restriktiv auslegen. Die Folge: Elterninitiativen, die jahrelang in Kitas Kleiderflohmärkte organisierten, müssen auf einmal kapitulieren. Oder Schulen Abiturfeiern aus ihren Aulen in Kulturhallen verlegen. Oder Karnevalsgesellschaften, die jahrzehntelang in Vereinsheimen tagten, teure Ausweichquartiere suchen. Greift doch, sobald mehr als 200 Personen einen Raum bevölkern könnten, heute überall die sogenannte "Versammlungsstättenverordnung": das Schreckgespenst des Bauwesens. Sie legt haarklein fest, wie Rettungswege bemessen, welche Sicherheitsbeleuchtungen und Baustoffe zulässig, welche Vorhänge und Requisiten wie wo wann geduldet sind.

Prinzipiell machen solche Vorschriften nicht nur Sinn, sie sind auch unerlässlich. Niemand wird bestreiten wollen, dass Fluchtwege vorhanden (der Grund für die heutige Inflation von Außentreppen) sein müssen und nicht komplett zugestellt sein dürfen. Aber müssen tatsächlich Kleiderhaken aus Schulfluren verbannt werden, weil Jacken und Mäntel in Brand geraten könnten? Oder Desinfektionsmittelspender vor Krankenzimmern abmontiert werden, weil sie als Brandbeschleuniger gelten? Oder eingelagerte Laientheaterbühnen aus Mehrzweckhallen weichen, weil sie als Feuerquelle definiert werden? All das kommt heute vor.

Selbst gestandenen Brandschutzsachverständigen geht die Reglementierungswut vieler Bauaufsichtsbehörden mitunter zu weit. Als oberstes Gebot der Anti-Feuerbewegung, die aus Angst vor Regressforderungen im Fall des Falles lieber maximalen Schutz predigt, wird immer wieder mantrahaft ein Passus aus einer Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster zitiert: "Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." Panikmache? Alexander Kohl, einer der rund 20 saarländischen Brandschutzsachverständigen und selbst 13 Jahre lang in Saarlouis in der Bauaufsicht und 27 Jahre in Diensten der Feuerwehr tätig gewesen, plädiert dafür, "mehr gesunden Menschenverstand walten zu lassen". Sofern ein "Schutzziel" nachweislich auch ohne maximale brandschutztechnische Auflagen zu erreichen sei, müsse "man die 5 auch mal gerade sein lassen". Redet man länger mit Kohl, der als Honorarbeauftragter des Tüv selbst Brandschutzbeauftragte ausbildet, gewinnt man den Eindruck, dass sein Fachgebiet bei Baugenehmigungen mittlerweile alles andere überlagert. Das Problem sei, sagt Kohl, dass "vieles am Ende Auslegungssache ist". Weshalb Baumärkte etwa für das gleiche Gebäude je nach Standort und Behördensicht unterschiedliche Auflagen erfüllen müssen. Nicht die Brandschutzrichtlinien seien das Problem, sondern dass die Beteiligten - Bauherr, Architekt, Brandschutzgutachter, Feuerwehr und die maßgebliche Genehmigungsbehörde - vieles oftmals nur durch ihre eigene Brille sähen und sich nicht an einen Tisch setzten. Ließe sich doch dann, ist Kohl sich sicher, eher "zwischen konkreten und abstrakten Gefahren unterscheiden". Und auch mal ein "gesundes Mittelmaß an Abweichungen" vom Maximalziel finden.

Anders als in vielen anderen Bundesländern entscheiden im Saarland seit 2014 die Bauämter, ob dem Brandschutz im Einzelfall Genüge geleistet wird oder nicht. Weil es in den Genehmigungsbehörden jedoch häufig an entsprechenden Sachverständigen fehlt, geht man dort häufig lieber auf Nummer Sicher und verlangt das volle Programm, hört man aus Architektenkreisen. Aus Angst, ansonsten im Ernstfall vor den Kadi gezerrt zu werden. Angst, so scheint es, hat so Stück um Stück die Vernunft ausgehebelt und eine immer maßlosere Präventionsspirale in Gang gesetzt, begleitet von der steten Verschärfung der Auflagenkataloge. Weil es nirgendwo absolute Sicherheiten gibt, plädiert Alexander Kohl dafür, den überregulierten Brandschutz zu erden. Immerhin: Die Oberste Bauaufsichtsbehörde (OBA) im Saarland teilt auf SZ-Anfrage mit, man begrüße die Idee, alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen. Ein erster Schritt, die Kirche wieder im Dorf zu lassen oder sie, wo schon Hysterie regiert, dahin zurückzubringen?

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort