Endlich Gerechtigkeit

Berlin/Weiskirchen · Tausende Homosexuelle wurden zwischen 1945 und 1994 nach Paragraf 175 verurteilt – und bis heute nicht entschädigt: Zwei Saarländer, Bundesjustizminister Heiko Maas und Jörg Litwinschuh, der aus Weiskirchen stammende Chef der Stiftung Magnus Hirschfeld, kämpfen um ihre Rehabilitierung.

 Stiftungschef Litwinschuh schätzt, dass es allein im Saarland etwa 100 Betroffene gibt. Foto: Litwin-Hauf Justizminister Maas will die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, Homosexuelle zu entschädigen. Foto: Getty Images

Stiftungschef Litwinschuh schätzt, dass es allein im Saarland etwa 100 Betroffene gibt. Foto: Litwin-Hauf Justizminister Maas will die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, Homosexuelle zu entschädigen. Foto: Getty Images

Foto: Litwin-Hauf Justizminister Maas will die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, Homosexuelle zu entschädigen. Foto: Getty Images

Der Vorstoß gilt als eine Zäsur in der bundesdeutschen Geschichte: Während bislang nur Unrechtsurteile gegen Homosexuelle aus der Nazi-Zeit aufgehoben und die Opfer rehabilitiert wurden, richtet sich nun eine Initiative der Bundesregierung gegen jene der Bundesrepublik. Dabei geht es um Schwule , die zwischen 1945 und 1994 auf Grundlage des einstigen Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden - richterliche Entscheidungen, die einst sogar vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurden. Das vor etwas mehr als 20 Jahren abgeschaffte Gesetz untersagte Sex zwischen Männern. Damit habe der Staat verfassungsrechtlich verbriefte Persönlichkeitsrechte verletzt, so Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD ). Juristen bestätigten diese Auffassung inzwischen. Sie prüften im Auftrag des Ministeriums die Voraussetzungen, bundesdeutsche Urteile wegen Verfassungsverstoßes als Unrecht einzustufen. Ein Gesetz soll sie nun aufheben. Die Betroffenen sollen rehabilitiert und entschädigt werden. Es sei gelungen, diese Entscheidung aus dem "parteipolitischen Klein-Klein rauszuhalten", erklärte Maas. Damit habe es die große Koalition zwischen CDU/CSU und SPD geschafft, die Urteile gegen Homosexuelle "einmütig als Unrecht zu benennen", so der Minister aus dem Saarland.

Bis sich eine Bundesregierung allerdings dazu durchringen konnte, dauerte es Jahre. In einem ersten Schritt entschuldigte sie sich erst 2002 für NS-Urteile. Bis aber Richtersprüche der Bundesrepublik tatsächlich in Frage gestellt wurden, "hat es länger gebraucht. Denn das war politisch recht ungewöhnlich", argumentiert Maas. Unter anderem wurde juristisch geprüft, ob es dem Gesetzgeber erlaubt sei, richterliche Beschlüsse aufzuheben, erklärt der Minister.

In diesem Zusammenhang arbeitet die Regierung eng mit der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld zusammen, an deren Spitze mit Jörg Litwinschuh ebenfalls ein Saarländer sitzt. Der gebürtige Weiskircher ist seit 2011 geschäftsführender Vorstand der im selben Jahr ins Leben gerufenen Institution, die sich unter anderem mit der Diskriminierung von Schwulen und Lesben befasst. Wie wichtig der Bundesregierung diese Arbeit zu sein scheint, zeigt sich am eben erst verabschiedeten Bundeshaushalt, der fürs kommende Jahr zusätzlich 500 000 Euro für Forschung und Bildung insbesondere für ein bereits gestartetes Zeitzeugen-Projekt der Stiftung vorsieht. Unabhängig davon soll jeder in der Bundesrepublik verurteilte Homosexuelle 3000 Euro pro Urteil plus 1500 Euro je angefangenes Haftjahr als Entschädigung erhalten. Maas geht davon aus, dass dies bis zu 5000 Opfer betrifft. Allein im Saarland könnte es nach Aussagen des Stiftungschefs Litwinschuh an die 100 Betroffene geben.

Maas, der sich gemeinsam mit Litwinschuh mit Zeitzeugen getroffen hat, setzt auf das Stiftungsprojekt, um Leidenswege öffentlich zu machen. Es führe vor Augen, wie diese Menschen "wegen ihrer sexuellen Orientierung bestraft, gesellschaftlich geächtet wurden, wie ihnen ihr Lebensweg versaut wurde". Viele von ihnen seien durch den Staat aus der Bahn geworfen worden. So sei es auch dessen Aufgabe, "dieses Unrecht zu korrigieren".

Litwinschuh spricht von Menschenrechtsverletzung. Auch er sieht eine "staatliche Verpflichtung zur Rehabilitierung der Opfer". Für diesen "historischen Schritt" in der bundesdeutschen Justizgeschichte habe ein Gutachten des renommierten Münchner Staatsrechtlers Martin Burgi gesorgt. Zuvor hätten viele Juristen "große Bedenken davor gehabt, Bundesgerichtsurteile aufzuheben". Sie fürchteten einen Präzedenzfall, generell unliebsam gewordene Urteile politisch, womöglich willkürlich aufzuheben. Vor dieser Entscheidung ziehe er den Hut.

Der Staat habe damals in die Würde des Menschen eingegriffen, "das ganze Leben zerstört - mit dramatischen Folgen, die weit über die Schicksale der Betroffenen hinausgehen". Zwar könne dies nicht mit Geld wiedergutgemacht werden. Aber die Urteile von damals aufzuheben sei das wichtigste. Litwinschuh nennt den Gesetzentwurf "eine gute Regelung". Wenn er den Bundestag passiere, könne ein Gesetz Anfang 2017 in Kraft treten, meint Maas.

Die Gesellschaft habe sich verändert, hin zu mehr Akzeptanz vielfältiger Lebensformen, wertet Maas. "Es meldet sich eine diskriminierende Minderheit zu Wort." Maas wünscht sich, dass "die schweigende Mehrheit deutlicher Flagge zeigt", um Paroli zu bieten. "Klare Kante zeigen", fordert auch Litwinschuh, der selbst als homosexueller Aktivist eine Morddrohung über soziale Medien erhalten habe. Diese ausgrenzenden Menschen zu erreichen, sieht er als gesellschaftliche Aufgabe. Ja, er habe Sorge, "aber keine Angst".


Homosexuelle und die Gesetzgebung


Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches (StGB) stellte Sex zwischen Männern unter Strafe. Die Urfassung des Verbotes stammte von 1871 als Abschnitt im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches. Verstöße endeten für viele verurteilte Homosexuelle im Gefängnis. Die Nationalsozialisten setzten die Höchststrafe ab 1935 von sechs Monaten auf fünf Jahre herauf. Lesbische Beziehungen waren im Gesetzestext hingegen nicht explizit erwähnt.

Die DDR modifizierte 1968 den ursprünglichen Paragrafen aus der Kaiserzeit. Demnach wurde gleichgeschlechtlicher Sex unter Jugendlichen bestraft. 1988 strich die ostdeutsche Regierung den Paragrafen ersatzlos.

In der Bundesrepublik galt der im Dritten Reich verschärfte Gesetzestext noch bis 1969 weiter. 1973 stand eine zweite Novelle an. Danach war schwuler Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren verboten sowie heterosexuelle und lesbische Handlungen unter 14 Jahren. Erst 1994 fiel der bundesdeutsche Paragraf weg.

Urteile aus der NS-Zeit wurden 2002 aufgehoben. Jetzt sollen endlich auch jene Männer rehabilitiert werden, die nach 1945 auf Grundlage des Schwulen-Paragrafen verurteilt wurden.

Etwa 5000 Männer betrifft dies nach Schätzungen von Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD ), die auf Entschädigung hoffen können. Seit 1945 sollen mehr als 50 000 Männer verurteilt worden sein.

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