Merkel befürwortet Fahrverbot für Straftäter

Berlin · Fahrverbote für Delikte, die nicht im Straßenverkehr begangen wurden? Zum Beispiel für Väter, die keinen Unterhalt zahlen? Die Kanzlerin spricht sich dafür aus und fordert vom Koalitionspartner mehr Tempo.

Bundeskanzlerin Angela Merkel strebt die baldige Einführung von Fahrverboten als Sanktionsmöglichkeit im Strafrecht an. Die CDU-Vorsitzende sagte bei der jüngsten Präsidiumssitzung ihrer Partei nach Angaben von Teilnehmern, es sei "schön, dass die SPD mal wieder in den Koalitionsvertrag reingeschaut hat". Jetzt solle Justizminister Heiko Maas (SPD ) das gemeinsame Vorhaben zügig umsetzen.

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 vereinbart, dass das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht bei Menschen eingeführt werden soll, "für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt". Zuletzt hatte SPD-Chef Sigmar Gabriel ein Fahrverbot für säumige Unterhaltspflichtige ins Gespräch gebracht.

Das Bundesjustizministerium, das bereits einen Gesetzentwurf erarbeitet, will Fahrverbote als so genannte Nebenstrafe ergänzend zu Haft- oder Geldstrafen ermöglichen. Dies gibt es bisher nur für Verkehrsdelikte, es soll nunmehr auf alle Straftaten ausgeweitet werden. Außerdem soll der zeitliche Rahmen für das Fahrverbot von drei auf sechs Monate erhöht werden. Das von Maas geplante Gesetz würde allerdings nicht bei allen Unterhaltsverfahren greifen, sondern nur dann, wenn der Säumige strafrechtlich belangt wird. Paragraf 170 des Strafgesetzbuchs sieht eine Strafe von bis zu drei Jahren für den Fall vor, dass sich jemand der Unterhaltspflicht entzieht.

Grüne und Linke kritisierten das Vorhaben gestern scharf. "Der Unsinn von Fahrverboten als zusätzliche Sanktionen im Strafrecht wird nicht dadurch besser, dass ihn nun auch Bundeskanzlerin Merkel fordert", erklärten die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Hans-Christian Ströbele . Die Linke sprach von einer "populistischen Sommerlochdebatte". Diese helfe Kindern und Alleinerziehenden nicht weiter. Anstelle der Jugendämter sollten die Finanzämter verpflichtet werden, säumige Unterhaltszahler zu belangen.

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