Gefährder: Länder prüfen einheitliche Regeln für Fußfessel

Dresden/Stuttgart (dpa) · Elektronische Fußfesseln zur Überwachung sogenannter Gefährder sind nicht unumstritten. Ihr bundesweiter Einsatz wird durch unterschiedliche Rechtsgrundlagen in den Ländern erschwert. Mehrere Länder machen sich für eine Vereinheitlichung stark.

Zur Überwachung sogenannter islamistischer Gefährder prüfen die Bundesländer eine gemeinsame Regelung für den Einsatz elektronischer Fußfesseln. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Länder aufgefordert, einheitliche rechtliche Voraussetzungen zu schaffen.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir brauchen eine strenge Überwachung von Gefährdern. Die Fußfessel ist dafür ein geeignetes Instrument“. Deshalb unterstütze er den Vorschlag zur Vereinheitlichung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

Die meisten der bundesweit als Gefährder eingestuften Personen aus der Islamisten-Szene werden durch die Länderbehörden überwacht. Aktuell zählt das Bundeskriminalamt etwa 570 Männer und Frauen zu diesem Personenkreis, wie die Behörde am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Etwa die Hälfte von ihnen halte sich in Deutschland auf. Von diesen wiederum säßen derzeit etwa 90 in Haft.

Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett Änderungen am Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) beschlossen, um die elektronische Überwachung von islamistischen Gefährdern zu erleichtern. Der Fußfesseleinsatz sei aber ein Eingriff in Grundrechte, der an Voraussetzungen gebunden sei, die in den Ländern unterschiedlich gehandhabt würden, erläuterte de Maizière. Die Fußfessel gilt allerdings aus juristischer Sicht als schwierig - vor allem was die Pläne betrifft, Gefährder im Auge zu behalten, die noch gar nicht straffällig geworden sind.

Baden-Württemberg plant bereits eine Änderung des Polizeigesetzes. „Wir müssen sogenannten Gefährdern mit Härte und Entschlossenheit begegnen“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart. Dafür seien bessere rechtliche und technische Möglichkeiten nötig. „Baden-Württemberg wird hier vorangehen und im Polizeigesetz des Landes rasch entsprechende Rechtsgrundlagen schaffen. Wir reden nicht, wir handeln“, sagte Strobl.

Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt (SPD) sagte der „Rheinischen Post“ (Donnerstag), die elektronische Fußfessel könne dazu beitragen, „die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und potenziellen Terroristen das Handwerk zu legen“.

Nach dem Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt mit zwölf Toten hatten sich de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf ein Maßnahmenpaket zur Terrorabwehr verständigt - die Fußfessel für Gefährder ist Teil davon. Das elektronische Gerät am Fußgelenk potenzieller Attentäter, das jederzeit von einer zentralen Überwachungsstelle in Hessen aus per Satellit geortet werden kann, soll die Polizeiarbeit erleichtern.

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