Bundesverwaltungsgericht skeptisch bei Klagen gegen Rundfunkbeitrag

Leipzig · Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich seit gestern mit einer Reihe von Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. Die Richter des Sechsten Senats machten bereits am ersten Verhandlungstag deutlich, dass sie den Argumenten der acht Kläger wahrscheinlich nicht folgen werden.

Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei dem monatlichen Rundfunkbeitrag um eine Steuer. Mit dieser Interpretation waren sie bereits vor Verwaltungsgerichten in Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie dem Oberverwaltungsgericht Münster und dem Verwaltungsgerichtshof München gescheitert.

Die klagenden Privatleute geben an, selbst keinen Fernseher und zum Teil auch kein Radio zu besitzen. Nach der bis Ende 2012 geltenden alten Gebührenordnung waren sie deshalb von der monatlichen Gebühr befreit oder mussten nur einen ermäßigten Satz von 5,76 Euro entrichten. Seit 2013 gilt jedoch der Rundfunkbeitrag, der geräteunabhängig erhoben wird. Jetzt zahlt jeder Haushalt 17,50 Euro.

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