Mindestlohn wird zu lasch kontrolliert

Berlin · Unternehmer müssen bei Verstößen gegen den seit Anfang 2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro bislang kaum Sanktionen befürchten. Die Bundesregierung kann darin keinen Makel erkennen. Beim DGB ist man empört.

Wenn sie ihren Angestellten den gesetzlichen Mindestlohn vorenthalten wollen, können Arbeitgeber mitunter sehr kreativ sein. "Deshalb muss effektiv und umfassend kontrolliert werden", sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Die Bundesregierung findet immer neue Ausflüchte."

Körzells Kritik entzündet sich an einer Antwort des Bundefinanzministeriums auf eine aktuelle Anfrage der Linken. Um Verstöße zu rechtfertigen und Ermittlungen zu verhindern, führten Arbeitgeber teilweise die technische Umstellung im Zusammenhang mit der gesetzeskonformen Erfassung der Arbeitszeiten ins Feld. Auch hätten Detailfragen bei der Anwendung des Mindestlohngesetzes zu "einigem Aufklärungsbedarf geführt". Wegen dieser Notwendigkeiten, so heißt es weiter, habe sich die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Einführung des Mindestlohns auf die Aufklärung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer konzentriert. "Es ist absurd, wie die Bundesregierung - willentlich oder nicht - dem Arbeitgeber-Lamento auf den Leim geht", sagt Körzell. Fakt sei, dass die Arbeitszeiten auch schon vor Einführung des Mindestlohns erfasst werden mussten. Nach seiner Einschätzung wolle die Bundesregierung nur davon ablenken, "dass sie mit der zugesagten Personal-Aufstockung bei der FKS keinen Schritt weiterkommt". Für die Überwachung des Mindestlohns soll die beim Zoll angesiedelte Behörde bis zum Jahr 2022 um 1600 neue Mitarbeiter aufgestockt werden. Gegenwärtig arbeiten dort insgesamt rund 7000 Personen. Laut Bundesfinanzministerium wurden im vergangenen Jahr jedoch 257 FKS-Beschäftigte in andere Behörden abkommandiert, um bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise mitzuhelfen. Trotz des erweiterten Aufgabenspektrums -, immerhin betrifft der Mindestlohn rund vier Millionen Beschäftigte, - standen 2015 also weniger Kontrolleure zur Verfügung. Wohl auch deshalb kam es nach Angaben der Bundesregierung im vergangenen Jahr nur zu 705 Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Mindestlohns. Dabei fielen Bußgelder in Höhe von lediglich 200 000 Euro an.

In diesem Zusammenhang kritisierte Körzell auch die so genannte risikoorientierte Prüfpraxis. Gemeint sind Branchen, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind. "Mit der Konzentration der Prüfung auf große Fische macht es Finanzminister Schäuble den Arbeitgebern leicht, den Mindestlohn zu umgehen", sagte der Gewerkschafter: "Der entfaltet nämlich gerade in kleinen Betrieben seine Wirkung."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort