Schrecksekunde im Cockpit

Schwabhausen · Das war knapp: Ein Airbus mit 110 Menschen an Bord wäre beim Anflug auf München fast mit einer Drohne zusammengeprallt. Wem sie gehörte, ist unklar. Experten warnen unterdessen vor der Drohnen-Gefahr.

 Drohnen dürfen Flugzeugen nicht in die Quere kommen. Für die Maschinen sind sie gefährlicher als Vögel. Archiv-Foto: dpa

Drohnen dürfen Flugzeugen nicht in die Quere kommen. Für die Maschinen sind sie gefährlicher als Vögel. Archiv-Foto: dpa

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Nach der Beinahe-Kollision eines Lufthansa-Airbus mit einer Drohne beim Anflug auf den Münchner Flughafen fordern Luftfahrt-Experten Konsequenzen. "Man stelle sich vor, die Drohne wäre ins Triebwerk geraten oder ins Cockpit eingeschlagen - da wären im schlimmsten Fall Menschenleben in Gefahr gewesen", sagte Markus Wahl von der Piloten-Gewerkschaft Cockpit der Deutschen Presse-Agentur. Der Pilot des mit mehr als 110 Menschen besetzten Passagierflugzeugs hatte in 1700 Metern Höhe plötzlich das Fluggerät bemerkt.

Der schwere Zwischenfall hatte sich am Donnerstagabend gegen 19 Uhr über der Gemeinde Schwabhausen bei Dachau ereignet. Der Airbus A 321 kam nach Angaben eines Lufthansa-Sprechers aus Frankfurt, an Bord waren demnach 108 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Die mit vier Rotoren ausgestattete Drohne sei nur etwa zehn Meter neben der rechten Flügelspitze des Airbus unterwegs gewesen, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit. Im Falle einer Kollision wäre die Sicherheit der Passagiere erheblich gefährdet gewesen, betonte die Polizei . Eine Annäherung an Luftfahrzeuge sei "nicht nur überaus gefährlich, sondern auch verboten".

Drohnen können nach Expertenmeinung ein Triebwerk im schlimmsten Fall in Brand setzen. "Drohnen sind gefährlicher als Vögel", sagte Axel Raab, der die Pressestelle der Deutschen Flugsicherung leitet. Auch der Hamburger Luftfahrtexperte Cord Schellenberg schätzt die Gefahr für Flugzeuge als groß ein. "Drohnen gehören nicht in solche Höhen, die Drohnenbesitzer gefährden Menschenleben", sagte er gestern. Wer für den Flug der Drohne verantwortlich ist, war auch gestern laut Polizei noch unklar. Es gebe aber inzwischen mehrere Hinweise aus der Bevölkerung. Die Beamten setzen bei ihren Ermittlungen nun vor allem auf mögliche Zeugen, die den Drohnenlenker beobachtet haben könnten. Auf den Unbekannten warten Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen die kleinen, ständig billiger werdenden Fluggeräte, um aus der Luft zu fotografieren oder zu filmen.

Erst Ende Juni hatte die Deutsche Flugsicherung eine Registrierung von Drohnen angemahnt und gefordert, eine Chipkarte für Drohnenbesitzer einzuführen. Dadurch lasse sich etwa bei einem Unfall nachvollziehen, wer die Drohne gesteuert habe, hieß es.

Zum Thema:

Stichwort Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm dürfen ohne Erlaubnis betrieben werden. Schwerere Geräte brauchen das Einverständnis der Flugverkehrskontrolle. Der Drohnenpilot muss sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können - also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Die Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteigen. Über Menschenansammlungen ist der Überflug verboten, ebenso über Kliniken, Kraftwerken und Gefängnissen. dpa

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