Das ganze Haus ein Katzen-Klo

München · Diese Geschichte stinkt zum Himmel – und hat es sogar bis ans Oberlandesgericht München geschafft. Es geht um einen Hauskauf, ein behindertes Tier und eine Menge Katzenjammer. Doch am Ende geht die Sache gut aus.

 Die Katze als Stubentiger – da rümpft so mancher Mitbewohner die Nase. Foto: dpa

Die Katze als Stubentiger – da rümpft so mancher Mitbewohner die Nase. Foto: dpa

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Gut 18 Jahre lang schnurrten Katzen in einem Haus im oberbayerischen Zangberg. Mal zwei, mal sieben Haustiere bevölkerten die 140 Quadratmeter große Immobilie. Dann zogen neue Bewohner ein, und der Katzenjammer war groß: Als sie sich im neuen Heim einrichten wollten und erst mal feucht durchwischten, stieg ihnen ein beißender Gestank in die Nase: Katzen-Urin. In manchen Zimmern konnten sie sich kaum aufhalten.

Das stank den Käufern tierisch, die 297 000 Euro für das Haus bezahlt hatten - sie beauftragten einen Sachverständigen mit der Überprüfung des Hauses. Ergebnis: Es ist "massiv" mit Katzen-Urin verseucht. Die Sanierungskosten liegen bei rund 56 000 Euro. Deshalb zogen die Käufer vor Gericht und verklagten die Vorbesitzer auf Schadenersatz. Vor dem Landgericht Traunstein scheiterten sie. Die Richter befanden, dass die Katzenliebhaber keine Täuschung begangen hätten. Schließlich hätten die Käufer das Anwesen mehrfach besichtigt und gewusst, dass mehrere Katzen im Haus lebten. Den Haltern sei die massive Verseuchung zudem selbst nicht bewusst gewesen, weil sie den Geruch auf die Katzen-Klos zurückgeführt hätten.

Vor dem Oberlandesgericht München wendet sich der Fall: Die Richter sehen die Katzenhalter durchaus in der Verantwortung. Zwar habe es im Haus zahlreiche Katzen-Klos gegeben, vermerkten sie gestern. Eins der Tiere habe aber unter epileptischen Anfällen gelitten und regelmäßig Urin verloren. Obwohl die Halter beteuerten, das Malheur sei immer gleich aufgewischt worden, blieb der Vorsitzende Richter Wilhelm Schneider skeptisch: "Ich bezweifle, dass Sie der Katze immer so auf der Spur waren, dass Sie da jegliches Pfützchen sogleich haben wegwischen können." Schneiders Fazit: "Wenn man eine Katze hat, die den Urin nicht so halten kann, dann ist das schon ein bissl Arglist."

Also führten die beiden Parteien Vergleichsverhandlungen. Mit dem Ergebnis, dass die neuen Bewohner 30 000 Euro bekommen, um die Räume sanieren zu können. Geld stinkt schließlich nicht.

Krasse Fälle wie dieser seien selten, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Es gebe nur vereinzelt Vergleichbares. So verurteilte etwa das Amtsgericht Bremen einen Mieter zu Schadenersatz von rund 1500 Euro, ebenfalls wegen starken Geruchs nach Katzen-Urin. Das Amtsgericht Münster entschied, dass einem Mieter fristlos gekündigt werden darf, wenn er seine Wohnung in einen derart unhygienischen Zustand versetzt, dass unzumutbarer Gestank ins Treppenhaus und in andere Wohnungen dringt. Alexander Wiech von Haus und Grund Deutschland kennt zwar keine Statistik über derartige Fälle. Eines weiß er allerdings gewiss: "Wenn es vorkommt, dann ist das nicht nur ärgerlich, sondern auch sehr teuer."

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Hintergrund Tierisches landet häufig vor Gericht. Ein paar Beispiele: Quiekende Meerschweinchen in einer Zuchtanlage der Uni Münster nerven eine Anwohnerin. Das Verwaltungsgericht urteilt: Zwei Meter Abstand der Käfige zur Grundstücksgrenze sind zu wenig - die Nager sollen umziehen. Mehrere Dutzend Brieftauben dürfen nicht in einer Wohngegend gehalten werden: Die Anwohner im rheinland-pfälzischen Germersheim hätten einen Anspruch, von Lärm und Taubenkot nicht belästigt zu werden, so die Richter. Mini-Schweine dürfen nur dann in der Wohnung gehalten werden, wenn sie Mitbewohner nicht gefährden. So urteilte das Amtsgericht München . Ein in Panik geratenes Schwein hatte beim Spaziergang zwei Menschen verletzt. dpa

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