Sexualmörder schwindelt bei Alter

Freiburg · Bei seiner Einreise nach Deutschland gab Hussein K. an, minderjährig zu sein. Gutachter und Justiz sehen das anders.

 Blumen und Grablichter stehen an einem Baum in Freiburg, wo ein Flüchtling aus Afghanistan im Oktober eine Studentin ermordet haben soll. Foto: dpa

Blumen und Grablichter stehen an einem Baum in Freiburg, wo ein Flüchtling aus Afghanistan im Oktober eine Studentin ermordet haben soll. Foto: dpa

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Der mutmaßliche Mörder sitzt in Haft und schweigt. Sein Fall fachte die Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik erneut an - noch bevor der Anschlag auf einem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember weitere Diskussionen auslöste. Rechtsmediziner und Behörden sind sich nun sicher: Der junge Flüchtling, der nach dem Mord an einer Studentin in Freiburg festgenommen wurde und bereits zuvor in Griechenland eine schwere Straftat begangen hat, ist deutlich älter, als er bei seiner Einreise angegeben hat. Die juristischen Folgen sind weitreichend. Angeklagt wird Hussein K. nun voraussichtlich nach Erwachsenenstrafrecht.

Dem Mann wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin, die nachts allein auf dem Weg von einer Party nach Hause war, vergewaltigt und ermordet zu haben. Er war Anfang Dezember festgenommen worden und ist seither in Haft. DNA-Spuren von ihm hatte die Polizei am Tatort gefunden, über Videoaufnahmen in einer Straßenbahn waren Ermittler ihm auf die Spur gekommen.

Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015, in den Wirren der Flüchtlingskrise, ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Er stand als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in der Obhut des Jugendamtes und lebte in Freiburg bei einer Pflegefamilie. Folgt man seinen Angaben, stammt er aus Afghanistan und war zur Tatzeit in Freiburg 17 Jahre alt. Nachweise zu Alter und Herkunft hat er nicht vorgelegt, sagen die Behörden. Anfänglich vertraute die Justiz, wie zuvor auch das Jugendamt, diesen Angaben. Doch es kamen Zweifel auf, sagt der Leiter der Freiburger Staatsanwaltschaft, Dieter Inhofer. Sie ordnete ein Altersgutachten an, dessen vorläufige Ergebnisse gestern bekannt wurden: Hussein K. war demnach zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt. Jugendstrafrecht, wie anfangs angenommen, wäre somit ausgeschlossen.

Das hätten Röntgenaufnahmen ergeben, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Mächtel. Sie waren richterlich angeordnet worden. Zudem wurden unter anderem Handwurzelknochen, Gebiss und das Schlüsselbein untersucht. Das ist den Angaben zufolge zur Altersbestimmung gängige Praxis. Reden mit Hussein K. konnten die Experten nicht. Auch von den Rechtsmedizinern habe sich der Verdächtige nicht befragen lassen, heißt es.

Nach der Festnahme war klar geworden, dass Hussein K. 2013 eine Gewalttat an einer jungen Frau auf der griechischen Insel Korfu begangen hatte. Er wurde in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt und im Oktober 2015 unter Auflagen vorzeitig entlassen. Er tauchte unter und kam als Flüchtling nach Deutschland. Die deutschen Behörden wussten nichts von der kriminellen Vorgeschichte, weil Griechenland nur im eigenen Land fahndete und andere Staaten nicht informierte.

Die Freiburger Polizei geht davon aus, dass Täter und Opfer sich nicht kannten. Wann Anklage erhoben wird, steht laut Staatsanwaltschaft nicht fest. Es liefen noch Ermittlungen. Bleibt es beim Erwachsenenstrafrecht, wird der Prozess vor dem Landgericht Freiburg, im Gegensatz zu Jugendstrafrecht, öffentlich sein. Hussein K. droht dann eine lebenslange Gefängnisstrafe - und die Abschiebung. Wegen Suizid-Gefahr ist er seit Dezember im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg untergebracht.

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Methoden zur Altersbestimmung Der Handwurzelknochen gibt vor allem bei mutmaßlich unter 16 Jahre alten Jugendlichen gute Hinweise auf ihr Alter. Sind die sogenannten Wachstumsfugen auf dem Röntgenbild bereits verschlossen, ist ein Junge etwa zwischen 16 bis 18 Jahren alt. Ein Mädchen ist, da bei Frauen das Wachstum früher abgeschlossen ist, 15 bis 17 Jahre alt. Außerdem aufschlussreich auf dem Röntgenbild sind die Wachstumsfugen auf dem Beckenkamm und dem Schlüsselbein. Sie schließen sich deutlich später, mit 20 bis 24 Jahren. Eine genaue Altersbestimmung ist mit keiner Methode möglich. Alle weisen Bandbreiten von mindestens einem Jahr auf.

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