Gericht: Kronkorken-Gewinn muss geteilt werden

Arnsberg · Fünf Freunde fahren gemeinsam weg, sie wollen ein Wochenende am hessischen Edersee verbringen. Die Kosten teilen sie und zwei Kästen Bier haben sie auch dabei. In einem der Kronkorken (Foto: dpa) verbirgt sich ein Sofortgewinn, ein Audi A3. "Meins", sagt der eine und streicht den Wagen ein. "Unseres", meinen die anderen. Weil bei Geld die Freundschaft bekanntlich aufhört, zerstreiten sich die Fünf - und eine von ihnen klagt auf ihren Anteil.

Letztlich erfolgreich: Denn wenn die Kosten für die Reise geteilt wurden, hätte die Gruppe auch den Gewinn aufteilen müssen, entschied das Landgericht in Arnsberg gestern.

Die Richter schlugen vor, den Betrag für das für 17 500 Euro weiterverkaufte Auto einfach durch die Anzahl der Freunde zu teilen. 3500 Euro für jeden also. Das war der Klägerin nicht genug. Für sie war nicht der Listenpreis maßgeblich, sondern der Wert bei Auslieferung. Sie klagte auf 5736 Euro Anteil, das Gericht sprach ihr nun fast 4300 Euro zu.

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