Ist die elektronische Zigarette illegal?

Karlsruhe · E-Zigaretten sind ein Millionengeschäft. Da erklärt ein Grundsatzurteil den Verkauf der allermeisten Flüssigkeiten für diese Zigaretten für strafbar. Auf die Branche kommen unruhige Zeiten zu – aber nur für gut 90 Tage.

Es hat schon fast possenhafte Züge: Der Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlicht gestern ein Urteil vom 23. Dezember 2015, das die meisten E-Zigaretten-Händler in Deutschland zu potenziellen Straftätern macht. Dabei ist eine gesetzliche Neuregelung für Tabakprodukte längst in Sicht. Nun ist die Unsicherheit groß.

E-Zigaretten gibt es doch überall, warum jetzt ein Verbot?

Tatsächlich werden E-Zigaretten derzeit an etwa 5500 Orten bundesweit verkauft. 2015 haben die deutschen Händler nach vorläufigen Zahlen einen Jahresumsatz von 275 Millionen Euro gemacht. Trotzdem ist der Trend noch so neu, dass der Rechtsrahmen unklar ist. Denn ganz normale Zigaretten sind die elektronischen ja nicht. Aber was dann? Auf jeden Fall keine Arzneimittel, entschied das Bundesverwaltungsgericht 2014. Der BGH nahm nun die genaue Einordnung vor und stufte alle Flüssigkeiten mit Nikotin, das aus Rohtabak gewonnen wurde, als Tabakerzeugnisse ein - auch wenn die Flüssigkeit selbst gar keinen Tabak mehr enthält (Az. 2 StR 525/13).

Und das wird der Branche zum Verhängnis?

Genau. Denn im derzeit gültigen vorläufigen Tabakgesetz steht, dass sich strafbar macht, wer "bei dem Herstellen von Tabakerzeugnissen nicht zugelassene Stoffe verwendet". In der deutschen Tabakverordnung ist außerdem geregelt, dass es verboten ist, "Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen oder Kauen bestimmt sind, in den Verkehr zu bringen". Und der Handel mit nikotinhaltigen Liquids verstößt nach Auffassung der Richter gleich gegen beides.

Was bedeutet das Urteil für den E-Zigaretten-Handel?

Das lässt sich so klar gar nicht beantworten. Fakt ist, dass es auf EU-Ebene schon seit 2014 neue Regeln für den Umgang mit Tabakprodukten und auch mit E-Zigaretten gibt. Diese Richtlinie muss bis 20. Mai in deutsches Recht umgesetzt sein.

Aber was passiert bis dahin?

Das ist nach dem Karlsruher Richterspruch ungewiss.

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