Drahtesel nur noch mit Helm?

Karlsruhe · Muss ein Radfahrer einen Helm tragen, obwohl es keine Pflicht dafür gibt? Zumindest um nicht Mitschuld an Unfallfolgen zu bekommen? Der Bundesgerichtshof urteilt heute über die Klage einer Frau.

 Sollen Radler Helm tragen? Foto: fotolia

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Solchen Schrecken kennen fast alle Fahrradfahrer, die in der Stadt unterwegs sind: Sie fahren an Autos vorbei, die am Straßenrand parken, möglichst weit rechts, um dem fließenden Verkehr Platz zu lassen. Plötzlich öffnet sich die Tür eines parkenden Autos. Oft reicht die Zeit zum Bremsen oder Ausweichen ganz knapp. Eine Frau aus Glücksburg bei Flensburg aber konnte nicht mehr ausweichen, fuhr gegen die Fahrertür und stürzte zu Boden. Sie fiel auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu.

In Karlsruhe findet nun die von Radfahrern in ganz Deutschland mit Spannung erwartete Verhandlung statt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute, ob die Radfahrerin eine Mitschuld trifft, weil sie keinen Helm trug. Das Votum des VI. Zivilsenats ist brisant, weil es keine gesetzliche Helmpflicht gibt. Kommt diese jetzt durch die Hintertür?

Vor dem Landgericht Flensburg gewann die Radfahrerin jedenfalls im Januar 2012 zunächst mit ihrer Forderung, die Autofahrerin und deren Haftpflichtversicherung müssten ihr alle aus dem Unfall entstandenen und künftig entstehenden Schäden ersetzen und auch ein Schmerzensgeld zahlen. Die Autofahrerin legte Berufung gegen das Urteil ein und erzielte im Juni vergangenen Jahres einen Teilerfolg vor dem Oberlandesgericht Schleswig. Die zweite Instanz befand, dass die Radfahrerin zu 20 Prozent mitschuldig sei an dem Unfall. Trotz der nicht bestehenden Helmpflicht für Radfahrer ging das OLG davon aus, "dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird". Daraufhin zog die Radfahrerin vor den BGH.

Die Physiotherapeutin war im April 2011 zur Arbeit geradelt, als direkt vor ihr plötzlich die Tür eines im Parkverbot stehenden Autos aufging. Die Frau, damals Ende 50, schlug mit dem Kopf auf den Asphalt, erlitt eine mehrfache Schädelfraktur und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Sie lag viele Monate im Krankenhaus, war lange krankgeschrieben. Bis heute kann sie nicht voll arbeiten. Auch riechen und schmecken kann sie nicht mehr.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) unterstützt die Glücksburger Fahrradfahrerin: "Es ist paradox, wenn erst gerichtlich festgestellt wird, dass das Opfer keinerlei Schuld am Unfall hat und dann die Schuld an den Unfallfolgen auf das Opfer abgewälzt wird", sagt ADFC-Geschäftsführer Burkhard Stork. Sollte der BGH gegen die Klägerin entscheiden, rechne der ADFC mit einer Welle von Prozessen zwischen Kfz-Haftpflichtversicherern und verletzten Radfahrern, hieß es weiter. Radfahrer würden zum Helmtragen gezwungen, um im Ernstfall vollen Schadenersatz geltend machen zu können.

Eine allgemeine Helmpflicht hält der Fahrradclub für unverhältnismäßig. "Radfahren ist keine Risikosportart, sondern gesunde Bewegung im Alltag", sagt Geschäftsführer Stork. "Der Helm verhindert keine Unfälle und wird (…) stark überbewertet."

In Internet-Foren wie triathlon-szene.de löste die Ankündigung der BGH-Verhandlung eine lebhafte Diskussion aus. Die Versicherungsbranche hofft dagegen, dass der BGH die Auffassung des Oberlandesgerichts bestätigt. Das "Versicherungsmagazin" orakelt vor dem BGH-Termin: "Verkehrsanwälte rechnen mit einer Trendwende in der Rechtsprechung."

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