Ex-Höll-Manager muss auf die Anklagebank

Saarbrücken · 100 Mitarbeiter haben in Folge der Insolvenz des Wurstherstellers Höll 2011 ihren Job verloren. Ihr damaliger Chef muss sich jetzt wegen Insolvenzverschleppung verantworten.

 Symbolfoto.Location:Eschwege

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Foto: Uwe Zucchi (dpa)

. Hintergründe der ersten Insolvenz des früheren Traditionsunternehmens Höll Feine Fleisch- und Wurstwaren GmbH werden voraussichtlich ab dem 11. August vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken thematisiert. Auf der Anklagebank sitzt dann Ex-Höll-Geschäftsführer Michael T.. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 41-Jährigen vorsätzliche Insolvenzverschleppung vor, was nach der Insolvenzordnung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Den ersten Insolvenzantrag - 2013 folgte nach einer Sanierung über eine Auffanggesellschaft der zweite Antrag und die Übernahme durch den Konkurrenten Kunzler - hatte Ex-Manager T. Mitte September 2011 gestellt. Pressestaatsanwalt Christoph Rebmann bestätigte auf Anfrage, dass nach den Ermittlungen die damalige Höll GmbH bereits seit mindestens zweieinhalb Monaten nicht mehr in der Lage gewesen sei, fällige Verbindlichkeiten zu erfüllen. Bis April 2011 sei bereits ein Fehlbetrag von etwa 1,1 Millionen Euro aufgelaufen. Rechnungen verschiedener Gläubiger konnten nicht mehr bedient werden. Die Hausbank sei nicht mehr bereit gewesen, einen Kredit zu gewähren, führte das Firmenkonto strikt auf Guthabenbasis. In dem Insolvenzverfahren haben insgesamt 1797 Gläubiger Forderungen über 24,9 Millionen Euro angemeldet. Bei Stellung des Insolvenzantrages war angeblich nur noch eine Liquidität von 2,7 Millionen Euro vorhanden.

Sechs weitere Verfahren wegen Insolvenzverschleppung bei Firmen der Höll-Gruppe wurden mit Blick auf den angeklagten Fall eingestellt. Gegen Ex-Geschäftsführer T. laufen derzeit noch Ermittlungen wegen Verdacht des Betrugs zum Nachteil eines Auftragnehmers und eines Kreditversicherers.

Rechtsanwalt Jens Schmidt, der den früheren Höll-Chef verteidigt, erklärte: "Wir sind der Auffassung, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde und meinem Mandanten strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist."

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