Schlichtung hilft bei Ärger in der Werkstatt

Saarbrücken · Die Bundesregierung will, dass Verbraucher generell Schlichtungsstellen aufsuchen können. Wie sinnvoll diese sein können, zeigt die saarländische Kfz-Schiedsstelle.

Schon manch ein Autofahrer hat Ärger mit seiner Werkstatt gehabt. So auch eine Saarländerin, die den Turbolader ihres Wagens austauschen lässt. Kostenpunkt: 1500 Euro. Vier Monate später werden bei einem Ölwechsel in einer anderen Werkstatt Ölspuren festgestellt. Die Vermutung: Mit dem erneuerten Turbolader stimmt etwas nicht. Also kommt das Auto noch einmal in die erste Werkstatt. Dort heißt es, mit dem Turbolader sei alles in Ordnung, aber Dichtung und Einspritzdüsen müssten für 400 Euro repariert werden. Die Kundin sieht das nicht ein.

"Ein typischer Fall" sei das, sagt Torben Wagner, auf dessen Schreibtisch die Angelegenheit landet. Wagner arbeitet bei der saarländischen Kfz-Schiedsstelle, die solche Streitigkeiten schlichten und damit den aufreibenden und teuren Gang vors Gericht verhindern soll. Für Kunden ist die Vermittlung kostenlos.

Schlichtungsstellen gibt es in vielen Branchen wie Versicherungen, Banken oder Verkehr. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD ) will jetzt mit einem Gesetzentwurf erreichen, dass Verbraucher künftig in allen Bereichen eine Schlichtungsstelle einschalten können.

Bevor man aber zur Schiedsstelle geht, empfiehlt Wagner, erst einmal das Gespräch mit der Werkstatt oder dem Gebrauchtwagenhändler zu suchen. Hilft das nichts, versucht Wagner eine Einigung zwischen den Parteien auszuhandeln. Und wenn auch das nicht klappt, kommt die Angelegenheit vor die Schiedskommission. Das passiert aber selten: Von 196 Anträgen bei der Schiedsstelle im vergangenen Jahr haben es gerade einmal 14 vor die Kommission geschafft.

Die Kommission ist mit juristischen und mit technischen Experten - etwa vom ADAC und vom Tüv - besetzt. Wenn die Kommission den Streitparteien nach einer gründlichen Untersuchung ihre Eindrücke schildert, kommt es häufig schon zur Einsicht: In 80 Prozent der Fälle wird noch in der Kommission ein Vergleich ausgehandelt. Falls nicht, erfolgt ein Schiedsspruch. Werkstatt oder Gebrauchtwagenhändler haben sich daran zu halten, der Verbraucher kann weiter vor Gericht ziehen. Wagner kann sich aber an keinen Fall erinnern, in dem das Gericht anders entschieden hätte als die Kommission: "Wenn fünf Sachverständige einen Fall so beurteilen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein einziger Sachverständiger vor Gericht zu einem anderen Ergebnis kommt, eher gering."

Auch in dem Turbolader-Fall führte die Kommission einen Vergleich herbei: Die Werkstatt soll den Turbolader kostenlos überprüfen und bei einem Defekt ersetzen. Und die Kundin 200 Euro für ein neues Ölsieb und Öl zahlen.

Die Kfz-Schiedsstelle ist über den saarländischen Kfz-Verband zu erreichen: (0681) 954 040

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