„Eine Ungerechtigkeit par excellence“

Saarbrücken · Dass bei Firmen-Direktversicherungen noch Krankenkassen-Beiträge fällig werden, wenn sie ausgezahlt werden, wollen die Linken nicht weiter hinnehmen. Sie wollen mit einem Antrag im Bundestag die Abschaffung erreichen.

 Der Bundestagsabgeordnete Matthias W. Birkwald von den Linken. Foto: Melde/bundestag

Der Bundestagsabgeordnete Matthias W. Birkwald von den Linken. Foto: Melde/bundestag

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Die Linke will gegen die doppelte Krankenversicherungszahlung bei Firmen-Direktversicherungen vorgehen. Das kündigte der rentenpolitische Sprecher der Linken, Matthias W. Birkwald im Gespräch mit unserer Zeitung an. "Es ist selbstverständlich, dass all diejenigen, die eine Betriebsrente abgeschlossen haben, auch ihren Beitrag zur Krankenversicherung leisten", sagt Birkwald. "Es kann aber nicht sein, dass sie doppelt und dreifach abkassiert werden."

Im Rahmen der Gesundheitsreform von Ministerin Ulla Schmidt (SPD ) im Jahr 2004 wurden auch sämtliche Betriebsrenten der Krankenversicherungspflicht unterworfen. Darunter fallen auch Kapitalzahlungen aus Firmen-Direktversicherungen. Letztlich sind damit aber auch Versicherungen einer Krankenversicherungspflicht unterworfen worden, die zwar über den Arbeitgeber abgeschlossen worden sind, aber komplett von den Arbeitnehmern finanziert wurden. "Hier werden die Bürger dreimal zur Kasse gebeten", sagt Birkwald. "Erst zahlen sie die Beiträge aus ihrem Netto-Gehalt, für das sie bereits Krankenkassenbeiträge abgeführt haben, und dann müssen sie bei der Auszahlung sowohl die Arbeitnehmer- wie auch die Arbeitgeberbeiträge zahlen." Birkwald bezeichnet dieses dreifache Abkassieren als "Riesensauerei und eine Ungerechtigkeit par excellence". Und zwar eine, die sogar vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig abgesegnet worden ist.

Die Linke will nun auf politischem Weg dafür sorgen, dass diese Ungerechtigkeit, die bei vielen Betriebsrentnern mit teils fünfstelligen Summen zu Buche schlägt, schnell wieder beendet wird: "Wir werden den Antrag noch in diesem Herbst im Bundestag einbringen." Es müsse eine klare Regelung geben: Entweder werden die Krankenkassenbeiträge in der Ansparphase abgeführt, dann muss die Auszahlung der Betriebsrente frei sein von Beträgen. Oder die Einzahlungen sind befreit, dann könne auch bei der Auszahlung der Beitrag abgeführt werden. Allerdings müsse auch gesichert sein, dass die Arbeitnehmer nicht auch noch die Arbeitgeber-Beiträge zahlen müssten.

Einen Zusammenbruch des Krankenkassensystems fürchtet Birkwald dadurch nicht. Allerdings müsse das System insgesamt reformiert werden. Sowohl die Kranken- wie auch die Rentenversicherungen müssten neu aufgestellt werden, sagt Birkwald. Bei beiden müssten die Beitragsbemessungsgrenzen erst angehoben und später abgeschafft werden. Außerdem sollten alle Berufsgruppen in die gesetzlichen Versicherungen einbezogen werden. Auch sollten Mieten und Zinsen in die Beitragszahlungen einfließen. Diese Maßnahmen führten nicht nur zu einer besseren Finanzausstattung der Kassen, sondern letztlich auch zu mehr Beitragsgerechtigkeit. Letztlich sei das ein konsequenterer Weg, als einseitig bei den Betriebsrentnern zu kassieren. "Diese Gerechtigkeitslücke muss schleunigst geschlossen werden", betont er.

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