NGG-Chefin: Kompetenz-Gerangel kann Mindestlohn unterlaufen

Saarbrücken · Bei der Durchsetzung des Mindestlohns in der Gastronomie müssen Überprüfung und Bestrafung in einer Hand bleiben - und zwar bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Das forderte gestern die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger, bei einem Besuch im Saarland.Derzeit sei jedoch im Bundesarbeitsministerium geplant, dass die Landesbehörden bei Verstößen gegen den Mindestlohn aktiv werden sollen.

 Die NGG-Bundesvorsitzende Michaela Rosenberger und NGG-Saar-Geschäftsführer Mark Baumeister. Foto: Becker & Bredel

Die NGG-Bundesvorsitzende Michaela Rosenberger und NGG-Saar-Geschäftsführer Mark Baumeister. Foto: Becker & Bredel

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Im Saarland wären das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und die Gewerbeaufsicht in den Kommunen dafür zuständig. Rosenberger ist davon überzeugt, dass die Behörden in den Ländern "vollkommen überfordert sind, um den Verstößen nachzugehen". Dies habe zur Folge, dass der Missbrauch beim Mindestlohn nicht bestraft werde. "Damit besteht die Gefahr, dass diese wichtige tarifpolitische Errungenschaft wieder unterlaufen wird."

Rosenberger und der Geschäftsführer der NGG Saar, Mark Baumeister, forderten darüber hinaus, dass die Bundesregierung ein Gesetz erlässt, das den Einsatz von Werkverträgen und Leiharbeit begrenzt. Nach Angaben von Baumeister würde ein saarländischer Fleischverarbeitungsbetrieb mit Billigarbeitern auf Werkvertrag-Basis immer wieder erreichen, dass er die Konkurrenz unterbietet.

Baumeister forderte außerdem, dass die NGG Mitgesellschafter der Tourismuszentrale Saarland (TZS) wird. Dadurch sei sichergestellt, "dass die Fördergelder für den Tourismus auch an die Betriebe fließen, die ihre Mitarbeiter fair behandeln". Derzeit sind neben dem Land unter anderem die Kreise, der ADAC oder die Industrie- und Handelskammer TZS-Gesellschafter.

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