Experten: Vorsicht bei Strom-Discountern

Saarbrücken · Ein Wechsel zu einem anderen Strom- und Gasversorger kann sich lohnen. Dabei gibt es aber einiges zu beachten. Das zeigte sich bei einer SZ-Telefonaktion mit zwei Experten der Verbraucherzentrale des Saarlandes, Joachim Schaaf und Reinhard Schneeweiß.

Mein Energieversorger hat mir einen neuen Vertrag mit einer längeren Laufzeit und Preisbindung angeboten und mir dafür einen Extrabonus zugesichert. Soll ich das Angebot annehmen?

Ein möglicher Vorteil ist, dass Sie meist einen günstigeren Preis bezahlen. Aber Vorsicht, denn der Vertrag kann eine Klausel enthalten, die dem Anbieter eine Preisänderung erlaubt. Kommt es zu einer Preiserhöhung, sollten Sie dieser widersprechen und die Klausel rechtlich prüfen lassen. Ein Nachteil ist, dass Sie für die vereinbarte Laufzeit an den Vertrag gebunden sind und demzufolge nicht von Preissenkungen des Anbieters profitieren. Prüfen Sie vor Abschluss, ob es nicht andere Anbieter gibt, die ohne lange Vertragsbindung günstigere Konditionen anbieten.

Ich möchte zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Wie muss ich vorgehen?

Will man den Anbieter wechseln oder einen neuen Tarif vereinbaren, soll man zunächst prüfen, wann der laufende Vertrag gekündigt werden kann gegebenenfalls mit seinem Anbieter über einen Tarifwechsel sprechen.. Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, Sonderverträge haben meist längere Laufzeiten. In der Regel ist es empfehlenswert, sich nicht länger als ein Jahr vertraglich zu binden, damit man auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren kann. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sollte sich der Vertrag nur um einen Monat automatisch verlängern. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen.

Ich habe einen Anruf von einem Herrn bekommen, der sich als Energieberater vorgestellt hat. Er hat mir vorgerechnet, dass ich bei einem Anbieterwechsel Geld sparen würde. Ein paar Tage später bekam ich eine schriftliche Auftragsbestätigung über den Anbieterwechsel, obwohl ich einem Wechsel nicht zugestimmt hatte. Was kann ich tun?

Stromlieferverträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, fallen unter das Fernabsatzgeschäft. Mit der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie haben Verbraucher hier ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss bzw. in Ihrem Fall mit Eingang der schriftlichen Auftragsbetätigung. Den Widerruf sollten Sie per Einschreiben an das Unternehmen schicken. Generell empfehlen wir, bei unerlaubten telefonischen Werbeanrufen sich nicht in ein Gespräch verwickeln zu lassen und einfach aufzulegen.

Ich habe in einem Internetportal die Angebote verschiedener Energieversorger verglichen. Worauf soll ich achten?

Seien Sie vorsichtig bei Angeboten mit Vorkasse. Bei einer Insolvenz des Unternehmens bekommt man meist nichts zurück. Vorsichtig sollten Sie auch bei besonders niedrigen Preisen sein. Die Billiganbieter haben oft einen schlechten Service und sind bei Problemen kaum erreichbar. Ein Bonus oder Freikilowattstunden werden oft nur für ein Jahr gewährt und mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Bei einzelnen Anbietern werden die versprochenen Bonuszahlungen jedoch nicht gewährt, wenn innerhalb des ersten Jahres der Vertrag wieder gekündigt wird.

Was geschieht bei Insolvenz des Stromanbieters? Bin ich dann ohne Strom?

Nein, der Strom fließt weiter. Der örtliche Energieversorger übernimmt in diesem Fall die Belieferung in der Ersatzversorgung und nach drei Monaten in der Grundversorgung. Daraus können Sie aber schnell und problemlos zu anderen Tarifen oder Anbietern wechseln.

Weitere Informationen bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes: Saarbrücken, Tel. (0681) 5 00 89; Dillingen, Tel. (0 68 31) 97 65 65; Merzig, Tel. (0 68 61) 5444

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