Kirche geht bei Arbeitsrecht auf Geschiedene zu

Berlin · Die katholische Kirche will nach einem Medienbericht auf wiederverheiratete Geschiedene zugehen und ihr Arbeitsrecht in einem wichtigen Punkt ändern. Eine automatische Kündigung von Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen, solle es künftig nicht mehr geben, schreibt die "Rheinische Post (RP)".

Das gehe aus dem Änderungsvorschlag für die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" in den Bistümern hervor.

Der Vorschlag ist demnach Ergebnis von Beratungen einer Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch und des Verbands der Diözesen Deutschlands. Die neue Regelung solle für alle katholischen Arbeitgeber gelten, also auch für Krankenhäuser und die Caritas . Bis zum 24. November soll ein Entwurf vorliegen, dann berät die Bischofskonferenz darüber. Aus dem Papier geht laut "RP" hervor, dass die meisten Stellungnahmen der Diözesen zu dem Entwurf positiv seien.

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