Wenn Behinderte ignoriert werden

Berlin · Viele behinderte Arbeitslosen verfügen über eine gute Ausbildung. Dennoch stellen nach einer Statistik 38 500 Betriebe keine Betroffenen ein – trotz gesetzlicher Vorgaben.

 Schwerbehinderte leisten viel, haben aber oft Probleme, Arbeit zu finden. Foto: atb-thiry

Schwerbehinderte leisten viel, haben aber oft Probleme, Arbeit zu finden. Foto: atb-thiry

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Trotz der allgemein guten Beschäftigungslage zählen Schwerbehinderte nach wie vor zu den größten Verlierern am Arbeitsmarkt. Gewerkschaften und Sozialverbände wollen das ändern - mit einer spürbaren Erhöhung der Strafzahlungen für Betriebe, die ihrer Beschäftigungspflicht für Menschen mit Handicap nicht nachkommen. Betriebe mit mindestens 20 Beschäftigten müssen eine sogenannte Ausgleichsabgabe entrichten, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben zur Einstellung Behinderter ignorieren.

Für den Herbst plant die Bundesregierung Änderungen beim Schwerbehindertenrecht . Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und die großen Sozialverbände ein Anlass, schon jetzt ihre Forderungen auf den Tisch zu legen. Um die "anhaltend hohe Arbeitslosigkeit" schwerbehinderter Menschen zu verringern, sollten die Unternehmen "stärker in die Pflicht" genommen werden, heißt es dazu in einer gemeinsamen Erklärung.

Laut Statistik hat sich allein die Zahl der von Langzeitarbeitslosigkeit und staatlicher Grundsicherung betroffenen Schwerbehinderten in den letzten sieben Jahren von 104 000 auf 112 000 erhöht. Und das, obwohl behinderte Arbeitslose in stärkerem Maße über eine gute Qualifizierung verfügen als die Langzeiterwerbslosen insgesamt. Nach einer Untersuchung des DGB haben 38 Prozent aller arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger einen Beruf erlernt. Unter den schwerbehinderten Erwerbslosen sind es 45 Prozent. "Arbeitgeber trauen Menschen mit Behinderung oft wenig zu, oder es herrschen sogar Vorurteile", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach unserer Zeitung. Eine Behinderung habe aber nicht automatisch Auswirkungen auf die persönliche Leistungsfähigkeit. Daher müsse man "mehr Druck" auf die Unternehmen machen.

Wie aus der Erklärung hervor geht, haben rund 38 500 Betriebe in Deutschland dauerhaft keine schwerbehinderten Beschäftigten, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. Das ist jedes vierte (26 Prozent) dafür in Betracht kommende Unternehmen. Derzeit beträgt die Ausgleichsabgabe für einen nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz bis zu 290 Euro im Monat. "Das tut vielen Unternehmen nicht weh", sagte Buntenbach. Deshalb sollte die Abgabe auf 750 Euro angehoben werden, fordert sie.

In der Wirtschaft herrscht darüber wenig Begeisterung. Die Arbeitgeber-Vereinigung BDA verwies darauf, dass viele Betroffene ihre Behinderung gegenüber den Betrieben nicht offenbarten und oft geeignete Bewerber mit Schwerbehinderung fehlten. In solchen Fällen müssten die Betriebe aber trotzdem die Ausgleichsabgabe zahlen. Auch im SPD-geführten Bundesarbeitsministerium winkte man ab: "Eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags", sagte eine Sprecherin.

Meinung:

Zwang bringt überhaupt nichts

Von SZ-RedakteurThomas Sponticcia

Natürlich kann man Unternehmen mit höheren Strafzahlungen belasten, wenn sie keinen Schwerbehinderten einstellen. Doch das bringt am Ende nichts. Die Einstellung gegenüber der Leistungsbereitschaft und dem Engagement von Schwerbehinderten muss sich ändern: in der Gesellschaft allgemein und möglichst auch in jedem Unternehmen. Gegen Vorurteile und Unsicherheiten hilft nur die ständige öffentliche Information über positive Beispiele. Das können Medien, Kammern und Verbände übernehmen. Ist erkennbar, was Schwerbehinderte leisten können, werden viele Bedenken verschwinden.

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